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Okay,Danke dann wurde mein gefährliches Halbwissen noch verbessert!
Abschiebung ist aber trotz alledem eine klare Strafe!(unabhängig davon, dass sie als solche benutzt wird und als solche auch hier gefordert wird) Rechtlich fehlt mir zugegebenermaßen das Wissen, allerdings reicht eineinfacher Blick in die zeitungen der letzten Wochen, um zu erkennen, dass das Leben in der Türkei qualitativ schlechter ist als in Deutschland, und von daher die Ausweisung eben schon Teil der bestrafung ist.
Das mit dem Pass ist dann eher doof, es gibt nunmal die Gesetze, und wäre der Täter clever, hätte er sich die Staatsbürgerschaft sicher geschnappt.
Dass die beiden keine Reue zeigen, davon war auszugehen(wobei, und da bin ich mir sogar wieder sicher fehlende Reue nicht negativ gewertet werden darf, nur gezeigte Reue darf positiv vermerkt werden.) Beide für 15 Jahre in Knast stecken und nach 10 Jahren mal schauen, wie sie sich entwickelt haben!(genauso wie bei Deutschen) ALlerdings sollte da eine sorgfältigere Prüfung stattfinden als Momentan der FAll!
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BildBlog über BILD-Frage nach Abschiebung
Hmm, ich war wohl etwas vorschnell mit dem ganzen.
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Zitat:Original von Pauleta
Grundgesetz Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand hat das abgestritten.
Zitat:Original von Pauleta
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich kann nicht erkennen das dem zuwider gehandelt wurde. Du?
Ich meine Artikel 1 (1), Artikel 2 (1) (2), Artikel 3 (1) (3), Artikel 5 (1), Artikel 11 (1). Wieviel konnte der alte Mann beanspruchen?
Blabla...
Der Grieche? Abschieben? Geht gar nich. Unmöglich. Der Türke? Zwar möglich...zu einem minimalem prozentualem Anteil...aber der Nutzen wäre auch gleich null.
Die Haftstrafe ist auch nicht so das wahre...insofern sie nicht mit resozialisierenden Maßnahmen gekoppelt ist. Wir haben beide in Deutschland und müssen selber dafür sorgen das aus den beiden etwas wird, so oder so.
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Zitat:Ich meine Artikel 1 (1), Artikel 2 (1) (2), Artikel 3 (1) (3), Artikel 5 (1), Artikel 11 (1). Wieviel konnte der alte Mann beanspruchen?
Bitte, das ist immer dieses Opferschutzargument!
zum einen gelten diese Paragraphen nicht als gesetz(und das gesetz aht ja letzten Endes klar die beiden bestraft), sondern als Richtlinien für gesetze und Verhalten speziell vom Staat! Und eine Abschiebung bedeutet immer die Grundsätze der Gleichheit zu verlassen!
Zitat:Die Haftstrafe ist auch nicht so das wahre...insofern sie nicht mit resozialisierenden Maßnahmen gekoppelt ist. Wir haben beide in Deutschland und müssen selber dafür sorgen das aus den beiden etwas wird, so oder so.
An sich sind in Deutschland alle HAftstrafen resozialisierend, die Frage ist, wie groß Erfolgsaussichten sind!
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Verdammt, ich wollte mich hier nichtmehr einklinken. Ich hatte eigentlich nur drauf gewartet, das irgendwer den Thread 'Godwint'
Zitat:Original von Pauleta
Bitte, das ist immer dieses Opferschutzargument!
Warum? Opferschutz vor Täterschutz.
Zitat:Original von Pauleta
zum einen gelten diese Paragraphen nicht als gesetz(und das gesetz aht ja letzten Endes klar die beiden bestraft), sondern als Richtlinien für gesetze und Verhalten speziell vom Staat! Und eine Abschiebung bedeutet immer die Grundsätze der Gleichheit zu verlassen!
Ihr AufenthaltsRECHT haben sie meiner Meinung nach verwirkt.
Wir haben keine aufnahmePFLICHT.
Die Diskussion ist so sinnlos... wenn ich mich nicht benehmen kann fliege ich raus, ganz einfach.
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Zitat:Warum? Opferschutz vor Täterschutz.
Wie jetzt?
Täterschutz(so es diesen begriff gäbe) bezeichnet Grundgesetzartikel die gewisse allgegenwärtige unteilbare Grundrechte klarstellen, selbst für Täter!
Opferschutz hingegen bezeichnet das schützen eines Opfers, und kann logischerweise nicht im NAchhinein durch irgendwelche harten bestrafungsmethoden ermöglicht werden!
"ALle Menschen sind vor dem gesetz gleich" Dementsprechend kann Opfer und Täterschutz(so es diese Begriffe und die damit verbundenen ideen gäbe) nicht auf verschiedenen Ebenen behandelt werden!
Der begriff Opferschutz ist ein bescheuertes Propagandawort, da ein funktionierender Ofperschutz keine Opfer(und somit keine Täter) zulässt! Opferschutz als solcher kann aber nicht in eienr ahrten Strafe als Rache durchgesetzt werden!
Und jeder Mensch hat ein ANrecht auf alle grundrechte, von denen manche unantastbar sind, manch fast unanttastbar!
Zitat:Ihr AufenthaltsRECHT haben sie meiner Meinung nach verwirkt.
Wir haben keine aufnahmePFLICHT.
Dir als Student dürfte sicher klar sein, dass es Zeiten gab, in denen wir um Ausländer gebuhlt ahben!
Ausserdem verwechselst du hier BEgriffe! Keiner der beiden fällt unter den Begriff Aufenthaltsrecht, da beide auf deutschem boden geboren wurden!
und selbst wenn:
Das grundgesetz ist da eindeutig!
ALle MEnschen sind vor dem gesetz gleich! Und damit ist eine Ausweisung aufgrund der Nationalität grundgesetzfeindlich, da die gleichheit akut in Gefahr gerät!
Noch interessanter ist, dass kein mEnsch aufgrund seiner herkunft bevor- oder benachteiligt werden darf! Und da ist eine Abscheibung endgültig inakzeptabel!
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Jetzt hab ich mich doch reinziehen lassen...
Zitat:Original von Pauleta
Opferschutz hingegen bezeichnet das schützen eines Opfers, und kann logischerweise nicht im NAchhinein durch irgendwelche harten bestrafungsmethoden ermöglicht werden!
Also ist es gar nicht nötig sie zu bestrafen, kann man ja eh nicht ändern?!
Zitat:Original von Pauleta
"ALle Menschen sind vor dem gesetz gleich"
Soweit richtig
Zitat:Original von Pauleta
Dementsprechend kann Opfer und Täterschutz(so es diese Begriffe und die damit verbundenen ideen gäbe) nicht auf verschiedenen Ebenen behandelt werden!
Doch:
Opfer = Opfer einer Straftat
Täter = Täter einer Straftat
Schuld des Opfers = Keine
Schuld des Täters = Die Tat
Zitat:Original von Pauleta
Der begriff Opferschutz ist ein bescheuertes Propagandawort, da ein funktionierender Ofperschutz keine Opfer(und somit keine Täter) zulässt! Opferschutz als solcher kann aber nicht in eienr ahrten Strafe als Rache durchgesetzt werden!
Warum soll es dem Opfer nicht zu gute kommen, wenn eine harte Stafe verhängt wird? Oder weiteren möglichen Opfern?
Nach 50+ begangenen Straftaten, kann man wohl nicht von einer Frohnatur als Täter ausgehen, der nur zur falschen zeit am falschen Ort war.
Zitat:Original von Pauleta
Und jeder Mensch hat ein ANrecht auf alle grundrechte, von denen manche unantastbar sind, manch fast unanttastbar!
Die Würdes des Menschen ist unantastbar.
Artikel 1. Und der ist durch den ewigkeitsartikel geschützt (ich glaube 61, aber nagel mich nich drauf fest). Alle anderen kann man ändern.
Übrigens: Wir haben eine Wehrhafte Demokratie... man kann seine Grundrechte (außer 1) auch verlieren...
Aber das ist auch völlig irrelevant für die diskussion hier.
Zitat:Original von Pauleta
Dir als Student dürfte sicher klar sein, dass es Zeiten gab, in denen wir um Ausländer gebuhlt ahben!
Und? Hab ich was gegen Ausländer gesagt?
Rieche ich da einen Godwin?
Zitat:Original von Pauleta
Ausserdem verwechselst du hier BEgriffe! Keiner der beiden fällt unter den Begriff Aufenthaltsrecht, da beide auf deutschem boden geboren wurden!
In Deutschland gilt aber nicht: Hier geboren --> Hier dein Pass.
Aber wenn man 18 Jahre hier lebt, kann man auch einen Pass beantragen. Wenn man aber nicht zu den Scheiß-Deutschen gehören will...
Zitat:Original von Pauleta
und selbst wenn:
Das grundgesetz ist da eindeutig!
ALle MEnschen sind vor dem gesetz gleich! Und damit ist eine Ausweisung aufgrund der Nationalität grundgesetzfeindlich, da die gleichheit akut in Gefahr gerät!
Noch interessanter ist, dass kein mEnsch aufgrund seiner herkunft bevor- oder benachteiligt werden darf! Und da ist eine Abscheibung endgültig inakzeptabel!
Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen... ich weiß leider nicht, wie ich mich anders ausdrücken soll:
In was für einer Glücksbärchi-Welt lebst du denn?!
Denk das einfach mal weiter....
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Zitat:Also ist es gar nicht nötig sie zu bestrafen, kann man ja eh nicht ändern?!
Ne, aber Opferschutz ist halt ein dubioses Argument nach der Tat!
(und gegen eine längere Haftstrafe hab ich nichts, aber auch gar nichts)
Zitat:Doch:
Opfer = Opfer einer Straftat
Täter = Täter einer Straftat
Schuld des Opfers = Keine
Schuld des Täters = Die Tat
Nein, die Grundrechte sind davon trotzdem unabhängig!
Jeder mensch, ob opfer oder Täter hat Grundrechte, egal ob Opfer oder Täter, und die ersten Artikel des Grundgesetzes sind soweit unantastbar, dass sich auch Täter darauf berufen können!
Nebenbei ist doch Opferschutz und Täterschutz nicht vergleichbar, weil sich das Opfer vor den Tätern schützen müsste, Täterschutz hingegen ja den Staat bzw. die justiz betrifft!
Zitat:Warum soll es dem Opfer nicht zu gute kommen, wenn eine harte Stafe verhängt wird? Oder weiteren möglichen Opfern?
Nach 50+ begangenen Straftaten, kann man wohl nicht von einer Frohnatur als Täter ausgehen, der nur zur falschen zeit am falschen Ort war.
Was aht das Opfer von eienr ahrten Strafe? Nichts! Und vor allem wird das Opfer nicht geschützt dadurch, nur zukünftige, weswegen ich für eine längere HAftstrafe wäre!(bei einer Ausweisung wird das Problem ja nicht gelöst, sondern nur abgewälzt, und dann wird halt woanders noch das eine doer andere Opfer hinzukommen, insofern ist Ausweisung kein Schutz! Und Präventivstrafe ist auch fragwürdig)
Zitat:Die Würdes des Menschen ist unantastbar.
Artikel 1. Und der ist durch den ewigkeitsartikel geschützt (ich glaube 61, aber nagel mich nich drauf fest). Alle anderen kann man ändern.
Übrigens: Wir haben eine Wehrhafte Demokratie... man kann seine Grundrechte (außer 1) auch verlieren...
Aber das ist auch völlig irrelevant für die diskussion hier.
Schon richtig soweit, aber auch weitere Artikel (speziell die darauf folgenden) sind unumstößlich für einen Rechtsstaat und eine Demokratie! Und sollten nicht geändert werden! Dazu gehören eben auch die "Anti-Disskriminierungsartikel"!
Zitat:Und? Hab ich was gegen Ausländer gesagt?
Rieche ich da einen Godwin? großes Grinsen
Nein, ich wollte dir nur sagen, dass bei einigen Ausländern der Begriff Aufnahmepflicht einfach unpassend ist, weil wir die damals extra überredet haben herzukommen!
Und der verweis auf Godwin ist ein genausoschlimmes Totschlagargument wie Godwins Gesetz!
Zitat:In Deutschland gilt aber nicht: Hier geboren --> Hier dein Pass.
Aber wenn man 18 Jahre hier lebt, kann man auch einen Pass beantragen. Wenn man aber nicht zu den Scheiß-Deutschen gehören will...
Zugegebenermaßen nicht allzu clever, den Pass nicht zu beantragen, aber egal!
Also ist dieses eine nur noch zu beantragende Dokument, dieser Fetzen Papier wichtiger als der geburtsort?(wobeis trotzdem doof bleibt)
Zitat:Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen... ich weiß leider nicht, wie ich mich anders ausdrücken soll:
In was für einer Glücksbärchi-Welt lebst du denn?!
Denk das einfach mal weiter....
Zugegebenermaßen nutze ich mein jugendliches Vorrecht auf Utopia und Träumerei aus, aber ind em kontext ist das was anderes!
Ich bezieh mich auf die 2 Grundgesetzartikel, die ohne Frage eine Abschiebung als Strafe untersagen!
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Zitat:Original von Pauleta
Ne, aber Opferschutz ist halt ein dubioses Argument nach der Tat!
(und gegen eine längere Haftstrafe hab ich nichts, aber auch gar nichts)
Dann nennen wir es eben "Schutz vor der Gesellschaft", was weiß ich ^^. Ich finde das können wir abhaken, da du ja auch nichts gegen eine harte haftstrafe hast.
Zitat:Original von Pauleta
Nein, die Grundrechte sind davon trotzdem unabhängig!
Jeder mensch, ob opfer oder Täter hat Grundrechte, egal ob Opfer oder Täter, und die ersten Artikel des Grundgesetzes sind soweit unantastbar, dass sich auch Täter darauf berufen können!
Nebenbei ist doch Opferschutz und Täterschutz nicht vergleichbar, weil sich das Opfer vor den Tätern schützen müsste, Täterschutz hingegen ja den Staat bzw. die justiz betrifft!
Klar kann man sich darauf berufen und sie gleichzeitig mit Füssen treten. (das sollte kein Wortspiel sein! obwohl... irgendwie passt es ja doch... OK, WORTSPIEL! ;) )
Natürlich kann man dem Opfer im Nachhinein nichtmehr helfen, aber ein bisschen genugtuung sollte man ihm schon verschaffen. damit meine ich nicht in ein dunkles loch werfen, auspeitschen und wasser und brot, sondern eine lange haftstrafe, nach den Vorgaben des Rechtstaates, der sie aber mit aller Härte treffen soll (Jugendstrafrecht bei dem einen is ok, war ja 17)
Außerdem sollte schon der Staat das Opfer oder potentielle Opfer schützen, dafür haben wir ja die Polizei. Aber effektivität der Polizei ist nicht das Thema. Überall können die ja eh nicht sein, sonst sind wir flux woanders....
Zitat:Original von Pauleta
Was aht das Opfer von eienr ahrten Strafe? Nichts!
Oben schon gesagt: Ein bisschen Genugtuung.
Zitat:Original von Pauleta
Und vor allem wird das Opfer nicht geschützt dadurch, nur zukünftige, weswegen ich für eine längere HAftstrafe wäre!
Sind wir uns einig
Zitat:Original von Pauleta
(bei einer Ausweisung wird das Problem ja nicht gelöst, sondern nur abgewälzt, und dann wird halt woanders noch das eine doer andere Opfer hinzukommen, insofern ist Ausweisung kein Schutz! Und Präventivstrafe ist auch fragwürdig)
Naja, man kann ja auch so argumentieren, dass die Türkei & Griechenland ihre Probleme auf uns abgewälzt haben und sich nun gefälligst wieder selbst darum kümmern sollen. Die beiden sind Türkische & Griechische Staatsbürger, also nicht unser Problem.
Von einer Präventivstrafe redet ja keiner.
Zitat:Original von Pauleta
Schon richtig soweit, aber auch weitere Artikel (speziell die darauf folgenden) sind unumstößlich für einen Rechtsstaat und eine Demokratie! Und sollten nicht geändert werden! Dazu gehören eben auch die "Anti-Disskriminierungsartikel"!
Das stimmt, habe ich auch nicht behauptet. Wollte nur richtigstellen ;)
Und die besagte 'Wehrhafte Demokratie' kann alle Grundrechte bis auf 1 entziehen, falls man sich krass gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt. (Parteienverbote, einzelne Personen, etc.)
Zitat:Original von Pauleta
Nein, ich wollte dir nur sagen, dass bei einigen Ausländern der Begriff Aufnahmepflicht einfach unpassend ist, weil wir die damals extra überredet haben herzukommen!
Soweit richtig.
Nur die, die hier sind, sich nicht eingliedern wollen, nicht einmal die Sprache richtig lernen wollen und - obwohl sie hier geboren sind - nicht einmal einen Deutschen Pass haben und auf die "Scheiß Deutschen" schimpfen... sorry...
Zitat:Original von Pauleta
Und der verweis auf Godwin ist ein genausoschlimmes Totschlagargument wie Godwins Gesetz! 
Ich weiß. Und damit habe ich gleich das N-Wort unterbunden, oder?
Auf Seite 1 haben wir das ja schon erörtert, nicht das du noch auf die Idee kommen solltest ;)
Also: "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert"
Zitat:Original von Pauleta
Zugegebenermaßen nicht allzu clever, den Pass nicht zu beantragen, aber egal!
Nicht egal.
Zitat:Original von Pauleta
Also ist dieses eine nur noch zu beantragende Dokument, dieser Fetzen Papier wichtiger als der geburtsort?(wobeis trotzdem doof bleibt)
Jap.
Zitat:Original von Pauleta
Zugegebenermaßen nutze ich mein jugendliches Vorrecht auf Utopia und Träumerei aus,
Aber ich als Politikstudent muss intelligent und rational sein?
Ich würd mich auch über eine globale Lila Launebär-Welt mit Friede Freude Eierkuchen freuen, aber das is nunmal nicht so.
Zitat:Original von Pauleta
aber ind em kontext ist das was anderes!
Ich bezieh mich auf die 2 Grundgesetzartikel, die ohne Frage eine Abschiebung als Strafe untersagen!
Ich kann dich auch aus meinem Haus rausschmeißen, wenn du meinen Fernseher kaputtrittst.
Deine Herkunft: Nicht aus meinem Haus.
Folge: Ich darf dich nicht rausschmeißen, weil das diskriminierend wäre?
Deutschland hat in Deutschland das Hausrecht. 'Ausländer' ohne Deutschen Pass das Gastrecht. Solange sie sich als Gute Gäste und Deutschland sich als Guten Gastgeber präsentieren, ist das doch überhaupt kein Problem. Wer sich hier sehr wohlfühlt, beantragt den "fetzen Papier" und wird Deutscher Staatsbürger.
Wer sich hier nicht an die Spielregeln hält fliegt raus, ganz einfach.
Übrigens setzt nicht das Gericht, sondern die Ausländerbehörde eine Abschiebung an. Also ist es noch nicht einmal eine Strafe im eigentlichen Sinne sondern eine bürokratische formalität. Aber das sind wortklaubereien, denn ich verstehe dein Problem nicht.
Falls du es für verfassungswidrig hälst Leute in ihr friedliches, demokratisches, nicht vom bürgerkrieg zerüttetes Heimatland abzuschieben: Es steht dir frei vorm Bundesverfassungsgericht zu klagen und etwas zu ändern.
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Zitat:Dann nennen wir es eben "Schutz vor der Gesellschaft", was weiß ich ^^. Ich finde das können wir abhaken, da du ja auch nichts gegen eine harte haftstrafe hast.
Ja, eine lange Haftstrafe schützt Menschen, eine Abschiebung nicht!
Zitat:Das stimmt, habe ich auch nicht behauptet. Wollte nur richtigstellen Augenzwinkern
Und die besagte 'Wehrhafte Demokratie' kann alle Grundrechte bis auf 1 entziehen, falls man sich krass gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt. (Parteienverbote, einzelne Personen, etc.)
Unabhängig davon, dass die beiden zwar Gewalttäter sind, aber sich sicehr nicht klar gegen unsere ordnung gestellt haben, ist es nur bedingt akzeptabel, Grundrechte(deswegen heissen die auch so) zu opfern!(aber egal, trifft auf die beiden sicher nicht zu)
Zitat:Ich weiß. Und damit habe ich gleich das N-Wort unterbunden, oder?
Auf Seite 1 haben wir das ja schon erörtert, nicht das du noch auf die Idee kommen solltest Augenzwinkern
Also: "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert"
Nazi!
Zitat:Aber ich als Politikstudent muss intelligent und rational sein?
Ich würd mich auch über eine globale Lila Launebär-Welt mit Friede Freude Eierkuchen freuen, aber das is nunmal nicht so.
Du musst gar nichts, aber ich darf als Jugendlicher utopisch und irrational sein!!(du auch, was du anscheinend nicht willst)
Zitat:Ich kann dich auch aus meinem Haus rausschmeißen, wenn du meinen Fernseher kaputtrittst.
Deine Herkunft: Nicht aus meinem Haus.
Folge: Ich darf dich nicht rausschmeißen, weil das diskriminierend wäre?
hinkt!
Du darfst mich immer einfach so aus deinem haus rausschmeissen!
Und nicht aus deinem Haus ist keine Herkunftsbezeichnung!
Zitat:Falls du es für verfassungswidrig hälst Leute in ihr friedliches, demokratisches, nicht vom bürgerkrieg zerüttetes Heimatland abzuschieben: Es steht dir frei vorm Bundesverfassungsgericht zu klagen und etwas zu ändern.
Wollen wir doch mal sehen, wie lange die Türkei noch so bezeichnet werden kann!
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