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Die großen Catcher-Skandale
#14
Pantaleon, hast du nicht Lust Ronalds Erbe anzutreten und hier klassische Wrestlingartikel oder ähnliches posten? Du scheinst ja ebenfalls gut in der Materie zu stehen. :winke:
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#15
Ich bin ja nicht für immer weg, auch wenn das anfangs so klang. Leider ist im Labor momentan die Hölle los. Drei Leute sind krank und zwei haben Urlaub. Ich mache also für fünf Leute Vertretung und bin an ca. 10 Messgeräten tätig. Dass ist dann so ein 12 Stunden Tag bis Mitte September. Ach ja, Samstag natürlich auch. Ab Oktober wird es wieder normal und ich kann dann wie gewohnt weitermachen.
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#16
Oh mann, bei dem Stress ist klar, dass du keine Zeit hast. Hoffentlich bekommst du deine Überstunden wenigstens bezahlt. Smile
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#17
Zitat:Original von Mephisto
Oh mann, bei dem Stress ist klar, dass du keine Zeit hast. Hoffentlich bekommst du deine Überstunden wenigstens bezahlt. Smile

Ist das in Deutschland nicht normal? Breites Grinsen
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#18
Danke für die Skandalberichte. Zum Thema Blut fällt mir dabei gerade noch der hübsche "Enthüllungsbericht" Roy Shires aus 1984 ein:

http://homepage.mac.com/viktor2/btw/more%20history.html

(runterscrollen bis : Wrestling promoter says he rigged ...)
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#19
Teil 2 - Rux gegen Zurth

"Boxer im Catcher-Lager" - 1952 war diese Situation Auslöser für viele Proteststürme aus der deutschen Boxszene. Nach Peter Müller und Wilson Kohlbrecher wechselte im Oktober 1952 eine weitere bekannte Boxgröße namens Konrad "Conny" Rux ins Münchner Catcher-Lager von Veranstalter Rudolf Zurth. Es gab dabei eine Parallele zu Müller: Rux' Catcher-Laufbahn dauerte keine zwölf Monate. Auch Müller scheiterte, obwohl er energisch trainierte, um letztendlich doch zum Boxen zurück zu kehren. Das erreichte Rux nicht mehr, da ihn die Berufsboxer-Loge auf Lebenszeit sperrte. Man war sehr erbost, dass ausgerechnet eines der besten Zugpferde zu den Feinden des Profiboxens, den Catchern, übertrat. Zurth lockte ihn schon 1950. Aber erst zwei Jahre später, als Deutschlands Catcher-König satte 100.000 Mark Jahresgehalt bot, wurde Rux weich. Doch von Harmonie und Zusammenarbeit war zwischen beiden im Frühjahr 1954 nicht mehr viel zu spüren. Zuvor schaltete sich Rux' ehemaliger Manager Bruno Müller ein. Er klagte vor dem Berliner Landgericht auf Schadensersatz, da Conny beim überraschenden Wechsel nach München noch unter Müllers Rige stand. Zur Debatte stand der 5-Jahres Vertrag als Boxer. Dann allerdings folgte die Klage von Rux gegen Zurth, die die Gerichte bis Anfang 1958 beschäftigen sollte. Rux klagte, um seinerseits Geld aus einem nicht eingehaltenen Vertrag zu bekommen. Der Prozess Rux gegen Zurth ging über drei Instanzen und endete schließlich mit der Niederlage des Veranstalters vor dem Münchner Landesarbeitsgericht. Aber am Schluss ertönte das Gelächter vieler Zuschauer, die den größten Gerichtsprozess des frühen Catchens miterleben durften. Wie es dazu kam, schildert dieser Teil unserer Serie: "Die großen Catcher-Skandale".

Conny Rux, Jahrgang 1925, wuchs in Berlin auf und arbeitete nach seiner Schulzeit im Werkzeugbau des späteren VEB (Volkseigener Betrieb) Signal- und Sicherungstechnik in Berlin-Treptow. Als Jugendlicher kam er zum Boxsport, wo er gut 20 Amateurkämpfe bestritt. 1943 schickte man ihn zur Kriegsmarine nach Norwegen. Conny geriet noch kurzzeitig in Gefangenschaft, bevor es ihn, nach Kriegsende, ins Lager der Radrennfahrer zog. Dort war der große und blonde Sportbegeisterte schon seit seinem 14. Lebensjahr zu Hause. Sein Vater versteckte das alte Rennrad, bis Conny aus Norwegen zurückkehrte. Er musste nicht lange danach suchen, um neu zu starten. Am 09. September 1945 besiegte er die gesamte Radrennfahrerelite Berlins im Fliegerrennen. Doch der Verdienst war äußerst bescheiden. Im Januar 1946 entschied sich Conny dafür Berufsboxer zu werden. Altmeister Richard Naujocks erkannte das Talent des jungen Burschen. Schnell kontaktierte er die zuständige Boxkommission, die einen Prüfungskampf festlegte. Der Gegner ging in der zweiten Runde K.o.. Wenige Monate später, am 05. Mai 1946, bestritt Rux den ersten Profikampf im Halbschwergewicht. Naujocks, ein kleiner, grauhaariger Mann, trainierte ihn ein knappes Jahr, bis Rux 1948 Bekanntschaft mit dem Boxmanager Bruno Müller machte. Den Wechsel arrangierte der Amateurboxer Wassi. Es war schon eine merkwürdige, teils seltsame Zusammenarbeit zwischen Rux und Müller. Anfangs respektierten sie sich. Es kam jedoch öfters zu ernsten Streitereien, vor allem wegen Schiebungen und Gagen.

Ihre erste gemeinsame Trainingsstätte in Berlin war ein Freiluftring auf dem Dach des unversehrten Hauses Bendlerstraße 11-14. Schon hier sackte sich Müller mindestens 50% der Gagen ein. Trotz seiner vergleichsweise kurzen Laufbahn als Profiboxer, erreichte Rux wesentliche Erfolge: 1949 Deutscher Meister im Halbschwergewicht; 1952 Europameister. Den Titel des Europameisters gab er beim Übertritt zu den Catchern kampflos auf. Das nahm man ihm noch Jahre später übel. Im Jahr 1950 heiratete Conny die Tochter der Schauspielerin Olga Tschechowa, Ada Tschechowa. Olga hatte diese Ehe nie wirklich gebilligt, da das schon die dritte Ehe ihrer Tochter war. Hinter den Kulissen begann schon jetzt ein Grabenkrieg zwischen Ada, Conny und Manager Bruno Müller. Sein Boxmanager war außer sich, als er von der Hochzeit erfuhr. Das Geschäft stand im Mittelpunkt, das Müller nun freilich gefährdet sah. Zu allem Überfluss war Ada auch noch älter als Conny. In dieser Zeit nicht gerade konform. Conny hatte auch kein geregeltes Privatleben. Der Blondschopf wurde in Sportkreisen zeitweise als Schmelings Nachfolger gehandelt. Einen ersten Knick bekam seine Karriere am 20. August 1950 im Ring der Berliner Waldbühne. Vor 25000 Zuschauern verlor Conny gegen den US-Amerikaner Gene "Tiger" Jones. In der fünften Runde ging er K.o.. Die Zuschauer tobten, dass ausgerechnet dieser schwarze Amerikaner die deutsche Nachwuchshoffnung besiegen konnte. Von Schiebung und Flaschenkampf war hier die Rede. Ada Tschechowa schwieg bis zum November 1952, als die Geschäftsbeziehung zwischen Rux und Müller längst der Vergangenheit angehörte. Sie, die fast alle Profikämpfe ihres Mannes am Ring verfolgte, kannte das Treiben hinter dem Ring genau. Müller und dessen Geschäftspartner Fred Kirsch erschienen wenige Tage später bei Rux in der Wohnung. Ada hörte noch, wie Müller sagte: "Du musstest verlieren, du warst zu schlecht in Form." Prompt erschienen diese Zeilen in einer Illustrierten. Der Vorwurf von Absprachen kochte im September 1952 erneut hoch, als Rux gegen den Belgier Karel Sys durch K.o. verlor. Es war gleichzeitig Connys letzter Kampf als Boxer. Ein Zeitungsartikel berichtete davon, wie Müller angeblich zu seinem Schützling sagte: "Bei dem Kampf heute verliert Sys nach Punkten. [...] In Brüssel soll's dann reell gehen, da dürft ihr mal zeigen, was ihr könnt!"

Ada Tschechowa veröffentlichte Ende 1952 weitere Zeitungsartikel, die tief ins Business ihres Mannes eintauchten. Kein Wunder, dass Müller darüber alles andere als erfreut war. Bald gab es deshalb eine erste Gerichtsverhandlung. Doch Müller hatte noch ein anderes Problem: Seine einstige Geldmaschine Conny Rux wechselte zu den Catchern. Rux verlängerte seinen Boxvertrag am 17. Mai 1951 für weitere fünf Jahre, ohne auf das Kleingedruckte zu achten. Von 100 Mark Verdienst blieben ihm, nach eigenen Angaben, nur 18 Mark. Ob das stimmte war für Deutschlands Catcher-König Rudolf Zurth relativ uninteressant. Er hielt nur Ausschau nach weiteren Talenten. Am Rande des "Großen Bayernpreises", den Zurth gerade im Münchner Zirkus Krone plante, erschien eine bekannte Größe aus der Sportpresse zusammen mit Rux im Büro von Zurth. Nach mehreren Diskussionen wurde man sich Mitte Oktober 1952 schließlich einig. So schnell wie möglich sollte Rux ins Catcher-Lager übertreten. Die Boxszene und vor allem Müller wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Dieser Wechsel kam so überraschend, dass die gesamte Boxszene für kurze Zeit erstarrte. Connys Entscheidung blieb nicht ohne Folgen: Knapp vier Wochen später sperrte ihn der "Verband der Faustkämpfer (VdF)" in Berlin auf Lebenszeit. Was allerdings schwerer wog, war der Vertragsbruch mit Müller. Müller erhob Klage vor dem Landgericht Berlin-Charlottenburg. Einerseits verlangte er Schadensersatz aus dem Vertrag von 1951, sowie einen Widerruf der Anschuldigungen durch Ada Tschechowa. Conny hatte das Problem, dass beim Wechsel zu Zurth in seinem Vertrag mit Müller die Worte "auch die Verwertung des Namens" standen. Somit bestand automatisch ein Anspruch auf Teile der Gage, die Rux bis Vertragsende kassieren sollte. Im Hintergrund willigte Zurth ein, 50% der Vergleichssumme zu übernehmen, falls sich Conny denn auf einen Vergleich einlässt. Um nicht horrende Summen zahlen zu müssen, pochte Zurth darauf, dass Conny erst seine Zustimmung einzuholen hätte. Das aber geschah nicht und führte schlussendlich zum zweiten Prozess.

Im Januar 1953 begann die Prozessserie unter den Augen von zahlreichen Reportern und Kameras. Auch etliche Sportfunktionäre interessierten sich für das Spektakel. Ende Mai einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Das Landgericht verurteilte Rux zur Zahlung von 12500 Mark als Ausgleichssumme. Ada zog zwar ihre Anschuldigungen zurück, wiederholte sie jedoch 1954 erneut. Mit diesem Vergleich war Müller einverstanden, Zurth hingegen nicht. Das nächste Problem für Conny sollte bald bevorstehen. Wie verlief nun seine "Karriere" als Catcher? Zurth errichtete schnell einen zweiten Ring im Elefantenstall des Zirkus Krone. Hier sollte Conny schnellstmöglich alle Grundlagen des Catchens erlernen. Wenige Tage nach Vertragsunterzeichnung gab Conny sein Debüt im Catcher-Ring gegen Erich Koltschak. Koltschak unterlag schon binnen fünf Minuten vor den rund 2200 Zuschauern des Zirkus Krone. Zurth schrieb 1959: "Als Rux in den Ring kletterte, ging - wie erwartet - der Trubel los. Die Hälfte des Publikums klatschte begeistert Beifall. Die andere Hälfte, hauptsächlich die Box-Anhänger, pfiff aus vollen Lungen." Anfangs brachte Conny gutes Geld für seinen Arbeitgeber. Es war der Name und weniger seine Ringleistung, die das Interesse der Zuschauer auf sich zog. Die Kritiker warteten natürlich nur auf eine Niederlage. Als ihn Zurths Kampfmaschine, I.K-staatenlos, Ende Oktober 1952 halb bewusstlos prügelte, war sein vorzeitiger Rückzug vom Catchen schon fast besiegelt. Zurth gab ihm dennoch ein paar Chancen, so dass er bald 87000 Mark an Gagen verdient hatte. Warum Conny letztendlich scheiterte, begründete Zurth so: "Rux beschränkte sich im Kampf auf das, was er bei seinen ersten Nachhilfestunden gelernt hatte. Wahrscheinlich trug er sich nie mit der Absicht, länger bei mir zu bleiben, als unser erster Vertrag lief, das heißt auf die Dauer eines Jahres. [...] Rux vernachlässigte sein Training, bot immer dasselbe Repertoire und kümmerte sich nur um die Aufstellung seiner Spielautomaten."

87000 Mark waren für den Berliner offensichtlich zu wenig gewesen, da klagte er kurzerhand gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Rudolf Zurth vor dem Münchner Arbeitsgericht. Im März 1954 begann der Prozess, in dem Rux Zurth auf Zahlung von 6250 Mark verklagte. Die Hälfte der Ausgleichssumme, die Rux damals an Müller zahlen musste. Zurth hatte bereits 1000 Mark an Rux gezahlt, die restliche Summe aber verweigert. So hätten sich Rux und Müller ohne seine Zustimmung geeinigt, was ebenfalls Bestandteil des Prozesses war. Laut dem Kläger sei die Zahlung in einem Zusatzvertrag vereinbart worden. Conny konnte das Formular aber nicht mehr finden. Zurth tischte seine Version der Geschichte auf: Demnach hätte ihm Rux zugesichert genügend Belastungsmaterial gegen Müller zu haben. Sprich er werde den Prozess in Berlin gewinnen. Von Müller sei so oder so nichts zu holen. Aber Conny verlor den Prozess gegen Müller. Die erste Runde im Prozess Rux-Zurth endete ohne Ergebnis. Das Gericht setzte einen zweiten Termin fest. Im Juli 1954 verurteilte das Arbeitsgericht München Zurth zur Zahlung von 50% der Ausgleichssumme. Dieser akzeptierte das Urteil allerdings nicht und ging in Berufung. Das Landesarbeitsgericht urteilte jedoch genau so, was Zurth dazu veranlasste vor das Bundesarbeitsgericht in Kassel zu ziehen. Der Revision wurde stattgegeben und das Urteil vom Landesarbeitsgericht Ende 1957 aufgehoben. Die Bundesrichter verwiesen den Fall jedoch nach München zurück, wo nun die letzte Runde im Frühjahr 1958 beginnen sollte.

Im Zusatzvertrag mit Rux stand zwar der Satz: "Sie wollen bitte zuvor meine Genehmigung dazu einholen", was allerdings keiner Verpflichtung entsprach. Die Richter vom Landesarbeitsgericht sahen keinen Vertragsbruch darin, dass sich Rux ohne Zurths Zustimmung mit Müller einigte. In dem Zusatzvertrag sei lediglich eine Bitte formuliert worden. Das Gericht verurteilte Zurth in letzter Instanz zur Zahlung von 6250 Mark. Zurth ergriff das Wort und meinte: "Wenn hier auf der Tür steht 'Tür schließen', dann muss ich sie zumachen, wenn ich hinausgehe. Wenn aber angeschrieben steht 'Bitte Tür schließen', dann ist das nur eine Bitte, der ich nicht nachzukommen brauche. Ist das richtig?". Der Vorsitzende und die Zuschauer lachten. In der volkstümlichen Auffassung hatte er recht, doch die Juristische sei eben anders.

Conny Rux "investierte" seine 87000 Mark für den Vertrieb von Spielautomaten in München. Lange ging dieses Geschäft aber nicht gut, wie auch die Ehe zu Ada. Er reiste für mehrere Jahre ins Ausland, kehrte letztendlich aber doch nach Berlin zurück. Man sah ihn in ein paar Filmen und er verkaufte später Schmieröl. Seine Leidenschaft für das Radfahren hat er nie verloren. So sah man ihn gerne im Berliner Grunewald radeln. Am 12. Januar 1995 starb Conny 69-jährig in Berlin.
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#20
Der 6. Teil fehlt noch und kommt wahrscheinlich Anfang Dezember. Ich habe hier ein weiteres Urteil vom Bundessoziagericht gefunden, dass sich mit dem Catchen auseinandersetzt.

Urteil vom Bundessozialgericht
BSG, Urteil vom 26.11.1998 - B 3 KR 12/ 97 R
http://lexetius.com/1998,292
"Berufsringer (Catcher, Wrestler) sind keine Unterhaltungskünstler oder Artisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts."

"Der Kläger beantragt, das Urteil des LSG Niedersachsen vom 15. Oktober 1997 zu ändern und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des SG Hildesheim vom 21. Februar 1995 zurückzuweisen."

"Der im Jahre 1966 geborene Kläger ist als Berufsringer (Catcher, Wrestler) tätig. Er ist Mitglied des Verbandes der Berufsringer eV (VDB) und nimmt an vom VDB lizensierten Veranstaltungen im In- und Ausland teil. Dazu gehören auch Veranstaltungen der Catch-Wrestling-Association (CWA). Er tritt unter dem Namen U. H. auf, ist aus früherer Zeit aber auch als "H. the German" und "The Ranger" bekannt. Im Juli 1993 beantragte der Kläger die Feststellung seiner Versicherungspflicht nach dem KSVG als selbständiger Künstler im Bereich der darstellenden Kunst (Unterhaltungskunst/ Artistik). Er vertrat die Auffassung, das Berufsringen sei als Entertainment mit sportlichem Charakter und damit als Teil des Showgeschäfts anzusehen. Sein voraussichtliches Jahreseinkommen bezifferte er mit 14. 000 DM. Die beklagte Künstlersozialkasse lehnte den Antrag ab. Sie wertete das Berufsringen nicht als künstlerische, sondern als - nicht vom KSVG erfaßte - sportliche Tätigkeit (Bescheid vom 3. Dezember 1993, Widerspruchsbescheid vom 7. April 1994)."
[...]
"Die Revision des Klägers ist unbegründet. Das LSG hat zu Recht entschieden, daß der Kläger nicht der Versicherungspflicht nach § 1 KSVG unterliegt. Das Berufsringen (Catchen, Wrestling) ist keine künstlerische oder artistische Tätigkeit iS des Künstlersozialversicherungsrechts."

"Das Berufsringen ist eine Form der Unterhaltung, bei der es um die drastische Darstellung exzessiver Gewaltanwendung geht. Die gewalttätigen Aktionen sind - und zwar umso besser, je weniger für das Publikum erkennbar - inszeniert und gespielt, aber nicht ernsthaft gemeint und deshalb auch nicht mit voller Kraft ausgeführt. Realität und Darstellung fallen auseinander. Die Akteure zeigen sportliches, durch regelmäßiges Training gefestigtes Können, akrobatische Körperbeherrschung und schauspielerische Elemente. Welche dieser Komponenten in den Vordergrund gestellt wird, entscheidet sich nach der praktizierten Spielart des Berufsringens. Beim herkömmlichen Catchen, das aus dem Freistilringen entwickelt worden ist, steht noch das sportliche Element im Vordergrund. Beim Wrestling, das aus den USA stammt und in Europa zunehmend an Bedeutung gewinnt, steht hingegen der Showcharakter im Mittelpunkt. Allen Varianten des Berufsringens gemein ist die Vorführung eines Show-Kampfes, bei dem grotesk kostümierte Männer, gelegentlich auch Frauen, gegeneinander antreten, sich scheinbar wüst beschimpfen, brutal angreifen und so unfair zuschlagen oder zutreten, daß es erfahrungsgemäß zu schweren Verletzungen kommen müßte. Verletzungen sind aber nicht gewollt und allenfalls Resultat unglücklicher Zufälle. Dargeboten wird somit eine scheinbar hochgefährliche Interaktion in der Form eines Kampfes, dessen Inszenierung auf der Kooperation der Beteiligten aufbaut. Die "Regeln" und der Ringrichter sind dabei ein Teil der Inszenierung, nicht aber Faktoren zur Sicherung eines fairen Wettkampfs und zur Wahrung des sportlichen Charakters des Kampfes. Der Ablauf der Kämpfe und deren Ergebnisse sind in der Regel verabredet und folgen einer langfristig angelegten Dramaturgie (vgl zu allem Bachmair/ Kress, Hölleninszenierung "Wrestling", 1996, S 13, 47, 77, 135, 143 sowie Ulrich/ Möller, "Bei Catchers zu Hause", ZEIT-Magazin Nr 43 vom 18. Oktober 1996, S 10 ff). Damit ist fraglich, ob auch bei einem großzügigen Verständnis noch von Sportausübung gesprochen werden kann, vergleichbar etwa dem Berufsboxen, und zwar selbst bei Betrachtung der Tatsache, daß Wrestling-Veranstaltungen hierzulande vor allem von Sportsendern übertragen werden."
[...]
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#21
Hallo Ronald.

Weiterhin Danke für deine Treue. Ich habe die PM, die du Snowder geschrieben hast, inzwischen ebenfalls gelesen und werde mich am Wochenende darum kümmern.
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#22
Teil 6 - Klaus Wallas unter Mordverdacht

“Vermutlich konnte er nicht zahlen, wurde deshalb vielleicht in Beton gegossen und in der Weser versenkt” - so die Aussage eines Kripo-Beamten gegenüber der “Bild”-Zeitung im Juni 1992. Obwohl sich diese Zeilen später als unbegründet erweisen sollten, lieferten sie doch den Zündstoff für einen handfesten Catcher-Skandal. Verwickelt darin waren die beiden Ex-Catcher Klaus Wallas, mehrfacher österreichischer Meister im Judo und 1976 Olympia-Siebenter in Montreal, sowie der aus Bulgarien stammende Hüne Dimitri Dimoff, Spitzname “Jumbo”. Knapp drei Jahre nach dem Verschwinden des Bremer Gastwirts Oskar Schön, erließ ein Linzer Richter gegen Wallas und Dimoff Haftbefehl wegen dringenden Mordverdachts. Die haarsträubende Geschichte erregte nicht nur unter Catch-Freunden Aufsehen, auch eine z.T. sensationshungrige Presse fand mal wieder ein gefundenes Fressen.

Schön verschwand am 27. September 1989 spurlos vor seinem Lokal “Lambada” am Ostertorsteinweg in Bremen. Er soll 200.000 Mark bei sich gehabt haben, vermutlich um Spielschulden zu begleichen. Sein Nachtlokal war stadtbekannt, auch der 2004 verstorbene Catch-Veranstalter Nicola Selenkowitsch gastierte hier mehrfach. Am Abend vor Schöns Verschwinden bestätigte sich durch Zeugenaussagen, dass Wallas und Dimoff mit diesem zusammen “17 und 4” spielten. Der Gastwirt soll dabei 100.000 Mark verloren haben. Um die Schulden einzutreiben, vermutete die Bremer Kriminalpolizei lange, dass die beiden Ex-Catcher ihr angebliches Opfer vor dessen Kneipe abfingen und kaltblütig ermordeten. In dem belebten Bremer Stadtteil allerdings sehr schwierig durchzuführen. Tatsächlich waren Wallas und Dimoff an jenem Septembertag im Lambada unterwegs. Wallas gab zu Protokoll, dass Schön auffallend nervös am Gehsteig vor seinem Lokal wartete. Es hätte ihn allerdings nicht mehr interessiert, da er sein Auto aufsuchte, um nach Linz zurück zu fahren. Die brisante Geschichte erregte erst wieder Aufsehen, als der Linzer Richter Karl Makovsky am 16. Juni 1992 Haftbefehl gegen mehrere Personen erließ, dessen Schuld an Schöns Verschwinden nachgewiesen sei. Neben Wallas und Dimoff verhaftete die Polizei den 52-jährigen Karl H., den Kaufmann Wolfgang B. sowie den 32-jährigen Georg H.. Da verbotenes Glücksspiel an sich kein Haftgrund war, fand Staatsanwalt Reinhard Führlinger noch mehr Verdachtsmomente: Mord, Betrug, Schutzgelderpressung, Bandenbildung und Falschspiel. Ja sogar Waffenschmuggel wurde ihnen zur Last gelegt. Wie konnte es überhaupt zu diesen Vorwürfen kommen?

Was Wallas nicht ahnte: Bereits Monate vor seiner Verhaftung beschäftigte sich ein aus 20 Beamten bestehendes Polizeiteam um den Fall Oskar Schön. Nach dem man Wallas’ Telefon längere Zeit anzapfte, angebliche Verbindungen ins Glücksspielmileu feststellte und Anfang 1992 weitere Zeugen aussagten, erfolgte der Zugriff. Aus polizeilicher Sicht hat sich die Tat so zugetragen: Schön bekam einen Anruf, in dem ein Treffen am Abend vor seiner Kneipe vereinbart wurde. Wallas und Dimoff hätten ihn dann getötet, da Schön seine Spielschulden nicht begleichen konnte. Die beiden Tatverdächtigen gossen ihr Opfer in Beton, um es anschließend in der Weser zu versenken. Schöns Lokal war für Glücksspiele bekannt, weshalb die Polizei auch gleich Verbindungen zu dem Wiener Karl H. vermutete. Diesem wurden Verbindungen zur Wiener Untergrundszene nachgesagt. H. sagte später: “Wir haben ja gewusst, dass unser Telefon abgehört wird und haben deshalb schmähhalber über einen Spielgewinn von 400.000 Schilling geplaudert.”

Als die Polizei dann gezinkte Würfel bei einem der Catcher beschlagnahmte, geriet H. unter Mordverdacht. Wolfgang B. geriet in Verdacht, da er als Automatenaufsteller bei Schön einige Geräte installiert hatte. Zu guter Letzt musste auch Georg H. in U-Haft. Er war erwischt worden, wie er von den USA ein zum manipulieren von Spielautomaten konstruiertes Gerät nach Deutschland schmuggelte. Ein abgehörtes Telefonat mit Wallas sei Grund genug gewesen. Was an der ganzen Geschichte aber fehlte, war die Leiche des Gastwirts. Auch nach knapp drei Jahren blieb Schön wie vom Erdboden verschwunden. Richter Makovsky vernahm die Tatverdächtigen in stundenlangen Verhören. Mitte Juni 1992 entschied die Kammer des Linzer Landesgerichts, dass Dimoff vom Verdacht des Mordes freigesprochen wird. Die Darstellung der beiden Ex-Catcher konnte die Polizei nicht widerlegen. Es ist nie bewiesen worden, dass sich Schön mit jemandem getroffen hatte. Wallas und Dimoff haben ihn zwar am Tage seines Verschwindens gesehen, jedoch keinen Mord begangen. Auch alle anderen Verdachtsmomente mussten nach der Haftbeschwerde von Wallas’ Anwalt Dr. Wolfgang Moringer fallengelassen werden.

Am 01. Juli 1992 kam es zur Verhandlung vor dem Landesgericht, das nun über eine Verlängerung der U-Haft entscheiden musste. Der Senat befürwortete eine Entlassung Wallas’, wogegen sich jedoch Staatsanwalt Führlinger aussprach. Zur Verhandlung vor dem Linzer Oberlandesgericht kam es allerdings nicht mehr, da Führlinger, nur einen Tag später, den Haftbefehl zurückzog. Wallas und Dimoff konnten das Gefängnis nach zweiwöchiger U-Haft verlassen. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt. Moringer sagte, um allen weiteren Gerüchten vorzubeugen: “Es wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Verdacht gegen Wallas unbegründet ist.” Wallas hatte so seine eigene Meinung dazu: “Wamma groß is, kann ma leicht a Mörder sein. Dass die Kloan a giftig san, des glaubt kana. I kann nix dafür, dass i so g’wachsen bin. Nach der Optik derf ma net gehen. I bin a gefühlvoller Mensch.” Und das er groß war, kann man beim besten Willen nicht anzweifeln. Dazu noch gute 110kg auf die Waage brachte. Die Mordvorwürfe haben ihn sehr belastet, was auch zur einer Art Rufmord führte. Aber was verbindet ein Fanatiker des Catchens heute noch mit Wallas?

Klaus Wallas, gelernter Drogist, stammte aus dem österreichischen Saalfelden, wo er schon früh seine spätere Ehefrau Roswitha kennenlernte. Sie waren dann 16 Jahre lang glücklich verheiratet. Wallas ist einer der besten Judokas in Europa gewesen. Im Wohnwagen reiste er mit der Familie von Turnier zu Turnier, war in Bremen das letzte Mal 1986 als Catcher unterwegs. Wallas eröffnete in Linz gleich drei Lokale, wovon ihm aber nur noch sein “Cin Cin” blieb.

Das Catchen hat durch diverse Skandale einen schlechten Ruf bekommen. Jedoch fand man ähnliche Sachen, um Absprachen oder Schiebungen, auch in anderen Bereichen des Sports. Catchen zwischen Sportart und lachhafter Verspottung - der Profiringkampf hat es wahrhaft nicht leicht gehabt. Mit Teil 6 endet die Serie “Die großen Catcher-Skandale”.

Ende
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#23
Wallas Kommentar ist der Hammer. Breites Grinsen
Sehr mysteriös da Ganze. Danke für die tolle Serie und ich hoffe wir sehen noch viel mehr von dir.
Daumen hoch
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#24
Hast du das denn überhaupt verstanden?? Breites Grinsen Das ist so eher der Ösi-Akzent. Ich fands auch sehr amüsant.
Und auch ich möchte mich für diese weitere informative Kolumne bedanken. Weiter so. Bier
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#25
Wirklich sehr interessant und mysteriös das Ganze. Vielleicht schafft es ja dieser Thread dieses Jahr zum grössen Thread des Jahres!
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#26
Wohl eher nicht. Ronald hat den Thread bereits als beendet erklärt.
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