03.04.2006, 17:13
Gilt die Belehrung denn nicht für 2 Wochen nach der Anmeldung?
Das war auch mein erster Gedanke, als ich das gelesen habe, dass er so da raus kommt. Ging aber davon aus, dass diese 2 Wochen nach dem Abschicken der Anmeldung gilt....oder seh ich das falsch?
Weil die Belehrung erhält derjenige doch beim Ausfüllen der Anmeldung...
Das war auch mein erster Gedanke, als ich das gelesen habe, dass er so da raus kommt. Ging aber davon aus, dass diese 2 Wochen nach dem Abschicken der Anmeldung gilt....oder seh ich das falsch?
Weil die Belehrung erhält derjenige doch beim Ausfüllen der Anmeldung...
