08.07.2008, 17:54
Zitat:Original von PauletaIst kein Totschlag, da hier § 211 2 gilt: "Mörder ist, wer (...) heimtückisch oder grausam (...) einen Menschen tötet."
Die Strafzeit ist eher zu kurz, unabhängig davon, dass ich das nicht als Mord, sondern als Totschlag bewerte.
Wieso antwortet eigentlich keiner der Abschiebefreunde auf meine Grundgesetzartikel?
Zum Grundgesetzt: Glaubst du, dass zwei Deutsche eine geringere Strafe bekommen hätten? Abschiebung ist keine Strafe in dem Sinne sondern eine Beendigung der Aufenthaltserlaubnis. Man hat ihm erlaubt sich hier aufzuhalten und er hat sich nicht an die Gesetze des Rechtsstaates gehalten, warum sollte man es ihm also weiter erlauben vom Grundsatz her. Wenn er zu dämlich/stolz/faul/wasauchimmer war, sich nen Pass zu besorgen, soll er lieber keine Rentner zusammenschlagen.
Außerdem wird ihm bei einer Abschiebung im Normalfall sogar ein Teil seiner Strafe erlassen.
