08.07.2008, 20:27
Zitat:Original von PauletaDas ist eines von vielen Mordmerkmalen wie z.B. niedere Beweggründe, Befriedigung des Geschlchtstriebs, Habgier, usw.
Aber ist Mord nicht immer an die Planung gebunden?
Hier greift "grausam" als Mordmerkmal, weil der Mord unter Zufügung von besondere Qualen und unter gefühlloser unbarmherziger Gesinnung geschehen wäre.
Zitat:Original von PauletaAusweisung gibts im Strafgesetzbuch nicht mal, also kann es von Rechtswegen her auch nicht als Strafe deklariert werden (wobei ich hier bewusst die zivilrechtlichen Folgen ausklammere).
Ausweisung wird hier und überall sonst als Strafe verwendet und aufgefasst! Und es ist eine Strafe, wenn man bedenkt, wie es in fast allen ländern zu geht! Und da man Ausweisung als Strafe sieht, werden die "Ausländer" aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt...!(siehe Grundgesetz)
Speziell Absatz eins greift hier noch mehr! inwieweit ist Gleichheit vor dem Gesetz gegeben, wenn die einen anders als die anderen behandelt werden vom gesetz aufgrund ihrer Herkunft?
Und das miut dem Pass sit nicht so einfach, wie du es dir vllt vorstellst! Einen Deutschen Pass beantragt man nicht einfach so, sonst gäbe es keine Asylheime.
Unfair wäre es, wenn die beiden in ihrer "Heimat" noch einmal für die selbe Tat verknackt würden.
So gesehen hast du insoweit Recht, dass die Sache für den Täter noch nicht gegessen ist, allerdings kann man erstens einen Deutschen nicht ausweisen, zweitens sehe ich eine angestrebte Integration der beiden als komplett fehlgeschlagen und drittens haben sie ihre Feindseligkeiten dem deutschen Volk gegenüber offen zur Schau gestellt, sodass es von meiner Seite dahingehend kein Mitleid gibt.
Der Haupttäter der beiden ist übrigens ein in München geborener Türke. Einfacher bekommt man die Staatsbrürgerschaft nicht hinterhergeworfen.
Das zum Thema Reue und Entschuldigungen:
[Bild: http://www.faz.net/m/%7B868D8772-070B-47...icture.jpg]
