10.07.2008, 02:35
Zitat:Original von Pauleta
Grundgesetz Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand hat das abgestritten.
Zitat:Original von Pauleta
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich kann nicht erkennen das dem zuwider gehandelt wurde. Du?
Ich meine Artikel 1 (1), Artikel 2 (1) (2), Artikel 3 (1) (3), Artikel 5 (1), Artikel 11 (1). Wieviel konnte der alte Mann beanspruchen?
Blabla...
Der Grieche? Abschieben? Geht gar nich. Unmöglich. Der Türke? Zwar möglich...zu einem minimalem prozentualem Anteil...aber der Nutzen wäre auch gleich null.
Die Haftstrafe ist auch nicht so das wahre...insofern sie nicht mit resozialisierenden Maßnahmen gekoppelt ist. Wir haben beide in Deutschland und müssen selber dafür sorgen das aus den beiden etwas wird, so oder so.
