10.07.2008, 16:13
Zitat:Ich meine Artikel 1 (1), Artikel 2 (1) (2), Artikel 3 (1) (3), Artikel 5 (1), Artikel 11 (1). Wieviel konnte der alte Mann beanspruchen?
Bitte, das ist immer dieses Opferschutzargument!
zum einen gelten diese Paragraphen nicht als gesetz(und das gesetz aht ja letzten Endes klar die beiden bestraft), sondern als Richtlinien für gesetze und Verhalten speziell vom Staat! Und eine Abschiebung bedeutet immer die Grundsätze der Gleichheit zu verlassen!
Zitat:Die Haftstrafe ist auch nicht so das wahre...insofern sie nicht mit resozialisierenden Maßnahmen gekoppelt ist. Wir haben beide in Deutschland und müssen selber dafür sorgen das aus den beiden etwas wird, so oder so.
An sich sind in Deutschland alle HAftstrafen resozialisierend, die Frage ist, wie groß Erfolgsaussichten sind!
