11.07.2008, 16:24
Zitat:Original von Pauleta
Ne, aber Opferschutz ist halt ein dubioses Argument nach der Tat!
(und gegen eine längere Haftstrafe hab ich nichts, aber auch gar nichts)
Dann nennen wir es eben "Schutz vor der Gesellschaft", was weiß ich ^^. Ich finde das können wir abhaken, da du ja auch nichts gegen eine harte haftstrafe hast.
Zitat:Original von PauletaKlar kann man sich darauf berufen und sie gleichzeitig mit Füssen treten. (das sollte kein Wortspiel sein! obwohl... irgendwie passt es ja doch... OK, WORTSPIEL! ;) )
Nein, die Grundrechte sind davon trotzdem unabhängig!
Jeder mensch, ob opfer oder Täter hat Grundrechte, egal ob Opfer oder Täter, und die ersten Artikel des Grundgesetzes sind soweit unantastbar, dass sich auch Täter darauf berufen können!
Nebenbei ist doch Opferschutz und Täterschutz nicht vergleichbar, weil sich das Opfer vor den Tätern schützen müsste, Täterschutz hingegen ja den Staat bzw. die justiz betrifft!
Natürlich kann man dem Opfer im Nachhinein nichtmehr helfen, aber ein bisschen genugtuung sollte man ihm schon verschaffen. damit meine ich nicht in ein dunkles loch werfen, auspeitschen und wasser und brot, sondern eine lange haftstrafe, nach den Vorgaben des Rechtstaates, der sie aber mit aller Härte treffen soll (Jugendstrafrecht bei dem einen is ok, war ja 17)
Außerdem sollte schon der Staat das Opfer oder potentielle Opfer schützen, dafür haben wir ja die Polizei. Aber effektivität der Polizei ist nicht das Thema. Überall können die ja eh nicht sein, sonst sind wir flux woanders....
Zitat:Original von PauletaOben schon gesagt: Ein bisschen Genugtuung.
Was aht das Opfer von eienr ahrten Strafe? Nichts!
Zitat:Original von PauletaSind wir uns einig
Und vor allem wird das Opfer nicht geschützt dadurch, nur zukünftige, weswegen ich für eine längere HAftstrafe wäre!
Zitat:Original von PauletaNaja, man kann ja auch so argumentieren, dass die Türkei & Griechenland ihre Probleme auf uns abgewälzt haben und sich nun gefälligst wieder selbst darum kümmern sollen. Die beiden sind Türkische & Griechische Staatsbürger, also nicht unser Problem.
(bei einer Ausweisung wird das Problem ja nicht gelöst, sondern nur abgewälzt, und dann wird halt woanders noch das eine doer andere Opfer hinzukommen, insofern ist Ausweisung kein Schutz! Und Präventivstrafe ist auch fragwürdig)
Von einer Präventivstrafe redet ja keiner.
Zitat:Original von PauletaDas stimmt, habe ich auch nicht behauptet. Wollte nur richtigstellen ;)
Schon richtig soweit, aber auch weitere Artikel (speziell die darauf folgenden) sind unumstößlich für einen Rechtsstaat und eine Demokratie! Und sollten nicht geändert werden! Dazu gehören eben auch die "Anti-Disskriminierungsartikel"!
Und die besagte 'Wehrhafte Demokratie' kann alle Grundrechte bis auf 1 entziehen, falls man sich krass gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt. (Parteienverbote, einzelne Personen, etc.)
Zitat:Original von PauletaSoweit richtig.
Nein, ich wollte dir nur sagen, dass bei einigen Ausländern der Begriff Aufnahmepflicht einfach unpassend ist, weil wir die damals extra überredet haben herzukommen!
Nur die, die hier sind, sich nicht eingliedern wollen, nicht einmal die Sprache richtig lernen wollen und - obwohl sie hier geboren sind - nicht einmal einen Deutschen Pass haben und auf die "Scheiß Deutschen" schimpfen... sorry...
Zitat:Original von PauletaIch weiß. Und damit habe ich gleich das N-Wort unterbunden, oder?
Und der verweis auf Godwin ist ein genausoschlimmes Totschlagargument wie Godwins Gesetz!
Auf Seite 1 haben wir das ja schon erörtert, nicht das du noch auf die Idee kommen solltest ;)
Also: "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert"
Zitat:Original von PauletaNicht egal.
Zugegebenermaßen nicht allzu clever, den Pass nicht zu beantragen, aber egal!
Zitat:Original von PauletaJap.
Also ist dieses eine nur noch zu beantragende Dokument, dieser Fetzen Papier wichtiger als der geburtsort?(wobeis trotzdem doof bleibt)
Zitat:Original von PauletaAber ich als Politikstudent muss intelligent und rational sein?
Zugegebenermaßen nutze ich mein jugendliches Vorrecht auf Utopia und Träumerei aus,
Ich würd mich auch über eine globale Lila Launebär-Welt mit Friede Freude Eierkuchen freuen, aber das is nunmal nicht so.
Zitat:Original von PauletaIch kann dich auch aus meinem Haus rausschmeißen, wenn du meinen Fernseher kaputtrittst.
aber ind em kontext ist das was anderes!
Ich bezieh mich auf die 2 Grundgesetzartikel, die ohne Frage eine Abschiebung als Strafe untersagen!
Deine Herkunft: Nicht aus meinem Haus.
Folge: Ich darf dich nicht rausschmeißen, weil das diskriminierend wäre?
Deutschland hat in Deutschland das Hausrecht. 'Ausländer' ohne Deutschen Pass das Gastrecht. Solange sie sich als Gute Gäste und Deutschland sich als Guten Gastgeber präsentieren, ist das doch überhaupt kein Problem. Wer sich hier sehr wohlfühlt, beantragt den "fetzen Papier" und wird Deutscher Staatsbürger.
Wer sich hier nicht an die Spielregeln hält fliegt raus, ganz einfach.
Übrigens setzt nicht das Gericht, sondern die Ausländerbehörde eine Abschiebung an. Also ist es noch nicht einmal eine Strafe im eigentlichen Sinne sondern eine bürokratische formalität. Aber das sind wortklaubereien, denn ich verstehe dein Problem nicht.
Falls du es für verfassungswidrig hälst Leute in ihr friedliches, demokratisches, nicht vom bürgerkrieg zerüttetes Heimatland abzuschieben: Es steht dir frei vorm Bundesverfassungsgericht zu klagen und etwas zu ändern.

