06.02.2009, 02:12
Rubrik Wirtschaft
6. Februar 1980:
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die friedliche Nutzung der Kernenergie mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei. Eine Verfassungsbeschwerde zum Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ist erfolglos.
6. Februar 1980:
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die friedliche Nutzung der Kernenergie mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei. Eine Verfassungsbeschwerde zum Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ist erfolglos.
