20.03.2009, 16:49
Tätigkeiten musst du allgemein versteuern. Nur Tätigkeiten, die du während der Kurzarbeit neu aufnimmst, während dir auf dein Kurzarbeitergeld angerechnet. Nur, wenn du die Tätigkeit davor schon gemacht hast (Nebengewerbe oder so) dann wirds nicht angerechnet.
