02.02.2010, 08:22
Also in Deutschland gelten mündliche Verträge nur, wenn sie nachgewiesen werden können und wenn die Beteiligten Kaufmänner nach dem HGB sind, sonst zählt mündlich gar nichts.
Nun weiß ich nicht wie das in Amerika läuft, in Deutschand würde die Klage nach 2 Minuten abgewiesen werden.
Nun weiß ich nicht wie das in Amerika läuft, in Deutschand würde die Klage nach 2 Minuten abgewiesen werden.
