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Sicherungsverwahrung bei Jugendstraftätern
#1
Der Bundesgerichtshof hat jüngst in dem Fall des Daniel I. entschieden, dass ein Täter, der zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt war, nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann. Daniel I. wurde wegen Mordes zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt, die im Jugendstrafrecht möglich ist. Im Jahr 2009 ordnete das Gericht jedoch die Sicherungsverwahrung an. Bei erwachsenen Straftätern war dies schon länger möglich. Zu Diskussionen hat aber nun das Urteil des BGH geführt. Das Jugendstrafrecht hat ja immer noch den Charakter, den Täter zu erziehen.

Ich bin der Meinung, dass bei Mord auch eine Sicherungsverwahrung nach 10 Jahren angeordnet werden muss. Jedoch muss der Täter die Chance auf eine Therapie bekommen. Ich befürworte die jährliche Überprüfung auf Entlassung.

Ist eine Sicherungsverwahrung bei jugendlichen Straftätern gerechtfertigt?

Führen solche Zwangsmaßnahmen zur Abschreckung?

Was haltet ihr von der Sicherungsverwahrung?
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Nachrichten in diesem Thema
Sicherungsverwahrung bei Jugendstraftätern - von The Crusher - 10.03.2010, 13:55
[Kein Betreff] - von Snowder - 10.03.2010, 14:17
[Kein Betreff] - von Geeps - 10.03.2010, 18:01
[Kein Betreff] - von DarkSavier - 14.03.2010, 03:35
[Kein Betreff] - von GreatOne - 19.03.2010, 09:46
[Kein Betreff] - von The Crusher - 19.03.2010, 13:15
[Kein Betreff] - von GreatOne - 19.03.2010, 14:12
[Kein Betreff] - von The Crusher - 19.03.2010, 15:32
[Kein Betreff] - von GreatOne - 19.03.2010, 16:41
[Kein Betreff] - von Rhyno - 20.03.2010, 00:50

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