10.03.2010, 14:17
Es kommt natürlich auf den Fall drauf an. Wenn ein Jugendlicher eh schon nahe der geistigen Störung ist oder sehr brutal vorgegangen ist, dann muss es auch eine Sicherheitverwahrung geben. Da kann die Ausrede "Jugendlicher" nicht mehr ziehen. In vielen Fällen haben grundsätzlich ja die Eltern bei der Erziehung versagt, womöglich kann der Junge (oder auch das Mädchen) nicht viel dafür, dass es in etwas abgerutscht ist, aber da finde ich es trotzdem schlecht, den nach einigen Jahren wieder ohne weitere Regeln auf die Menschen loszulassen. Erziehung muss dann auch noch weitergehen und sollte eine Resozialisierung möglich sein, dann okay. Wobei dies, man sieht es in genügend fällen, auch nie mehr der Fall sein wird bzw. jemand wurde wieder eingegliedert in die Gesellschaft und erlitt einen Rückfall.
