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Sicherungsverwahrung bei Jugendstraftätern
#3
Man muss halt immer die Balance zwischen Bestrafung und Resozialisierung des Täters finden. Während die USA da eher zu weit in die erste Richtung auslenkt, denke ich, dass Deutschland, besonders beim Jugendstrafrecht, viel zu weit in die zweite Richtung. Es ist meines Erachtens völlig egal, ob ein Mörder nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Er hat eine der schlimmsten Straftaten überhaupt begangen und sollte deshalb, wenn es wahrscheinlich ist, dass er immer noch gefährlich ist, definitiv weiter "sicher verwahrt" werden. Denn, und ich hoffe, dass ich da nicht der einzige bin, geht für mich Opferschutz immer noch vor Täterschutz.
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[Kein Betreff] - von Snowder - 10.03.2010, 14:17
[Kein Betreff] - von Geeps - 10.03.2010, 18:01
[Kein Betreff] - von DarkSavier - 14.03.2010, 03:35
[Kein Betreff] - von GreatOne - 19.03.2010, 09:46
[Kein Betreff] - von The Crusher - 19.03.2010, 13:15
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[Kein Betreff] - von GreatOne - 19.03.2010, 16:41
[Kein Betreff] - von Rhyno - 20.03.2010, 00:50

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