19.04.2010, 20:28
In Deutschland ist das so, dass man bei Fehltagen - auch bei unvorhersehbaren Ereignissen - keinen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung hat. Das ist eine Kann-Bestimmung und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Was er nicht darf, ist fristlos kündigen. Man fehlt ja nicht unentschuldigt. Ein Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung besteht im Krankheitsfall. Bei Flugausfällen muss man mit dem Arbeitgeber sprechen, ob eventuell nachgearbeitet werden kann. Man muss vielleicht auch ein paar Urlaubstage dafür opfern.
