28.04.2010, 05:40
Jetzt mal abgesehen davon, dass es ungefähr 10 BVG Urteile gibt, laufen alle auf denselben Kontext heraus und beziehen ihre Rechtfertigung aus der Differenzierung zwischen juristischen Sprachgebrauch und ALltagssprache.
Und ich denke, es ist unschwer zu erahnen ,dass hier eher die ALltagssprache anzutreffen ist.
Letztlich basieren alle Urteile zu diesem Thema auf der Tatsache, dass die allgemeine Bezeichnung von Soldaten als Mörder, Tötungsmaschienen, Schlächter etc. grundsätzlich nach Art. 5 geschützt sind, weil sich der allgemeine BErufsstand des Soldaten auch durch das Töten auszeichnet und der allgemeine Sprachgebrauch sowie die Möglichkeit der Polemik jedwede Variation des Begriffes des Tötens offen lassen.
Und ich bezeichne nicht den einzelnen Soldaten als Mörder sondern den berufsstand. Und nach meinem Wissen ermitteln momentan einige Instanzen gegen Klein und andere beteiligte. Und wiederum in berufung auf das urteil steht es mir eindeutig zu das Töten von Menschen jederzeit als Mordzu titulieren, da ich keinerlei ANspruch auf juristische Exaktheit erhebe.(Und nach meinem Wissen ist das ermorden feindlicher Soldaten und Zivilisten nur bedingt Teil der deutschen Strafjustiz und unterliegt zuerst dem Militärrecht, welches wiederum nicht im Kontext des GG zu betrachten ist.
Und unabhängig davon behaupte ich, dass niedere Beweggründe(befehlskette, Sold) und heimtücke(Bombardierung= Wehrlos und von hinten) vorliegen. Auch wenn Ich nur Laie bin.
Und ich denke, es ist unschwer zu erahnen ,dass hier eher die ALltagssprache anzutreffen ist.
Letztlich basieren alle Urteile zu diesem Thema auf der Tatsache, dass die allgemeine Bezeichnung von Soldaten als Mörder, Tötungsmaschienen, Schlächter etc. grundsätzlich nach Art. 5 geschützt sind, weil sich der allgemeine BErufsstand des Soldaten auch durch das Töten auszeichnet und der allgemeine Sprachgebrauch sowie die Möglichkeit der Polemik jedwede Variation des Begriffes des Tötens offen lassen.
Und ich bezeichne nicht den einzelnen Soldaten als Mörder sondern den berufsstand. Und nach meinem Wissen ermitteln momentan einige Instanzen gegen Klein und andere beteiligte. Und wiederum in berufung auf das urteil steht es mir eindeutig zu das Töten von Menschen jederzeit als Mordzu titulieren, da ich keinerlei ANspruch auf juristische Exaktheit erhebe.(Und nach meinem Wissen ist das ermorden feindlicher Soldaten und Zivilisten nur bedingt Teil der deutschen Strafjustiz und unterliegt zuerst dem Militärrecht, welches wiederum nicht im Kontext des GG zu betrachten ist.
Und unabhängig davon behaupte ich, dass niedere Beweggründe(befehlskette, Sold) und heimtücke(Bombardierung= Wehrlos und von hinten) vorliegen. Auch wenn Ich nur Laie bin.
