29.04.2010, 23:05
Mitgliedsbeiträge gehen ja in das Vermögen des Vereins über und kommen bei Vereinsverbot und der damit einhergehenden Beschlagnahmung und Einziehung des Vermögens der jeweils einziehenden Behörde, also hierbei das Land Schleswig-Holstein, zu Gute, soweit ich das richtig gelesen habe.
Habe das ganze aber nicht aus einem Artikel, sondern mir durch diese Lektüre zusammengereimt: http://www.aufenthaltstitel.de/vereinsg.html
Habe das ganze aber nicht aus einem Artikel, sondern mir durch diese Lektüre zusammengereimt: http://www.aufenthaltstitel.de/vereinsg.html
