07.05.2010, 14:34
Zitat:Original von Ronald Großpietsch
Zitat:Original von The Fighting Irish
Wenn jemand nicht das Recht haben soll einen anderen mit dem Tod zu bestrafen, woher nimmt er dann das Recht, diesen Menschen ein Leben lang einzusperren?
Das Recht nimmt sich ja nicht irgendwer her, sondern ein Gericht. Zumindest kann in Deutschland kein Einzelrichter über die Sicherungsverwahrung entscheiden. Richter und Schöffen entscheiden - das ist eine rechtmäßige Grundlage und auch eine rechtmäßige Gesetzgebung, einen Menschen lebenslang hinter Gitter zu bringen. Von daher ist damit eine eindeutige Rechtslage gegeben.
Meine Frage war auch eher moralischer denn juristischer Natur.
Das Straftäter nicht von irgendwem, sondern von einem legitimierten Gericht, verurteilt werden, ist mir bewusst, aber kann eine solche Rechtsgrundlage doch auch für die Todesstrafe geschaffen werden.
Mir ging es in der Frage lediglich darum, wie man sagen kann, dass es unmoralisch ist, einen Menschen für ein Vergehen mit dem Tod zu bestrafen, es aber als absolut rechtens empindet, ihn ein Leben lang in eine Zelle zu sperren.
