01.06.2010, 18:53
Zitat:Original von Crusher Kane
W4E Newsticker - 01.06.2010
Der Europäische Gerichtshof hat in letzter Instanz die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Kindermörder Magnus Gäfgen abgelehnt. Die Richter gaben jedoch der Klage recht, wonach Deutschland mit der Folterandrohung gegen Gäfgen gegen das Menschenrecht verstoßen hätte.
Richtige Entscheidung, wie auch schon die Sicherheitsverwahrung wird nun das nächste nicht verfassungsgemäße gesetz gekippt, die Frage ist nur warum das unsere eigenen Gerichte nicht schaffen.
Solche urteile sind natürlich sehr unpopulär, aber das sollte ein gericht nicht hindern!!
