19.08.2010, 15:44
Diskussion: Sicherungsverwahrung
Nach dem Urteil des EUGH in Straßburg ist ja seit ein paar Wochen das Thema Sicherungsverwahrung fast an der Tagesordnung. Als politisches Thema hab ich das mal für diese Woche rausgesucht.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, so der EUGH, sei eine Verlängerung der Strafe. Im Sinne des Urteils ist aber die nachträgliche Änderung einer Strafe nicht zulässig. Bisher sind bereits viele Straftäter freigekommen und die Gewerkschaft der Polizei kritisiert die unzureichende Gesetzeslage in Deutschland. Es fehlt schlicht das Personal, um 100 oder 200 gefährliche Straftäter permanent zu überwachen. Indessen fordert etwa der bayrische Innenminister eine Unterbringung in einer gesonderten Einrichtung. So könne das dann nicht mehr als nachträgliche Verlängerung der Strafe angesehen werden.
1.
Was denkt ihr über die Sicherungsverwahrung?
2.
Wie könnte man diese Sache am besten lösen?
Nach dem Urteil des EUGH in Straßburg ist ja seit ein paar Wochen das Thema Sicherungsverwahrung fast an der Tagesordnung. Als politisches Thema hab ich das mal für diese Woche rausgesucht.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, so der EUGH, sei eine Verlängerung der Strafe. Im Sinne des Urteils ist aber die nachträgliche Änderung einer Strafe nicht zulässig. Bisher sind bereits viele Straftäter freigekommen und die Gewerkschaft der Polizei kritisiert die unzureichende Gesetzeslage in Deutschland. Es fehlt schlicht das Personal, um 100 oder 200 gefährliche Straftäter permanent zu überwachen. Indessen fordert etwa der bayrische Innenminister eine Unterbringung in einer gesonderten Einrichtung. So könne das dann nicht mehr als nachträgliche Verlängerung der Strafe angesehen werden.
1.
Was denkt ihr über die Sicherungsverwahrung?
2.
Wie könnte man diese Sache am besten lösen?
