30.08.2011, 08:26
Sehen wir es andersrum, er hatte ja eigentlich Glück, dass er Balitsch nicht getroffen hat. Sonst wären es schnell 4 Spiele gewesen.
Das Sportgericht hat ja auf "versuchte Tätlichkeit" entschieden, was meines Erachtens auch korrekt war.
Sind wir doch mal ehrlich, wenn es sich nicht um Mario Götze sondern um Spieler XY handeln würde, wäre gar keine große Diskussion aufgekommen.
@Rhyno: Bin nicht ganz bei Dir bei einer Rot-Entscheidung bei groben Foulspielen:
-- grobe Foulspiele sind "meistens" nicht vorsätzlich, sondern passieren einfach wenn der Spieler einen Tick zu spät ist --> in diesem Fall sind 3 Spiele okay
-- etwas anders gestaltet sich das Strafmaß, wenn eine (schwere) Verletzung aus dem Foulspiel davongetragen wird --> 4 Spiele + X
-- Bei Tätlichkeiten sehe ich Vorsatz und das wird nach Schwere des Vergehens gewertet (und wenn ein grobes Foulspiel als vorsätzlich gewertet wird, ist es m.E. eine Tätlichkeit)
Natürlich kommt noch der Aspekt dazu, ob ein Spieler schon öfter auffällig war oder "Ersttäter" ist.
Das Sportgericht hat ja auf "versuchte Tätlichkeit" entschieden, was meines Erachtens auch korrekt war.
Sind wir doch mal ehrlich, wenn es sich nicht um Mario Götze sondern um Spieler XY handeln würde, wäre gar keine große Diskussion aufgekommen.
@Rhyno: Bin nicht ganz bei Dir bei einer Rot-Entscheidung bei groben Foulspielen:
-- grobe Foulspiele sind "meistens" nicht vorsätzlich, sondern passieren einfach wenn der Spieler einen Tick zu spät ist --> in diesem Fall sind 3 Spiele okay
-- etwas anders gestaltet sich das Strafmaß, wenn eine (schwere) Verletzung aus dem Foulspiel davongetragen wird --> 4 Spiele + X
-- Bei Tätlichkeiten sehe ich Vorsatz und das wird nach Schwere des Vergehens gewertet (und wenn ein grobes Foulspiel als vorsätzlich gewertet wird, ist es m.E. eine Tätlichkeit)
Natürlich kommt noch der Aspekt dazu, ob ein Spieler schon öfter auffällig war oder "Ersttäter" ist.
