18.05.2012, 12:44
Zitat:Original von Light
Ich muss dich leider enttäuschen, denn Kobiaschwilli wird vermutlich keine Strafe fürchten müssen und wenn überhaupt eine Geldstrafe bekommen. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Körperverletzung verlangen nämlich neben anderen Dingen eine sogenannte "körperliche Misshandlung." (Eine körperliche Misshandlung ist juristisch definiert, alle substantverletzenden Einwirkungen auf den Körper und jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.) Da Herr Stark keine Verletzungen davon getragen hat, und vermutlich auch keine (großen) Schmerzen von einem Nackenschlag davon getragen hat, wird es schwierig Herrn Kobiaschwilli zu verurteilen. Seine Fußballerkarriere wird dadurch auf jeden Fall nicht beendet (durch eine etwaige Haftstrafe, falls du darauf hinaus wolltest). Natürlich könnte der Verein ihn feuern, aber das ist wieder ein anderes Thema.
Snaki ging es da denke ich eher ums Sportgericht und nicht um das "normale" Gericht! Ein tätlicher Angriff gegen einen Schiedsrichter kann mit 6 Monaten bis hin zum Ausschluss aus dem Verband bestraft werden. Andere Verbände zeigen sich da meist dann sehr auf einer Linie und nehmen den "Täter" dann auch nicht mehr auf.
Soviel zum Thema Sportgerichts-Jura-Exkurs ;)

Und das da nicht so viel raus kommt beim normalen Strafverfahren, egal, aber ne saftige Geldstrafe sollte es auf jeden Fall geben, also auch außerhalb des Sportgerichts!
