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Polizei anklagen?
#5
Du könntest je nachdem in welchem Bundesland du lebst (es ist nicht in allen gleich geregelt, aber in den meissten doch sehr ähnlich) Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Platzverweises erheben. Allerdings halte ich die Aussicht auf Erfolg hier eher gering, weil die Wiederholungsgefahr wohl eher nicht besteht. Versuchen kannst du es aber natürlich.
Wenn du möchtest würde ich das auch genauer für dich prüfen, je nachdem in welchem Bundesland du auch unterwegs warst.

Der Tatbestand der KV ist gegenüber dem Türsteher tatsächlich nicht verwirklicht. Allerdings könnte man durch das Schubsen über versuchte KV nachdenken, die sicher auch verwirklicht wäre. Wenn du darauf bestehst, muss die Polizei die Anzeige aufnehmen. Allerdings wirst du falls es tatsächlich zur Anklage kommen sollte, beweisen müssen das du überhaupt nicht betrunken warst.

Die Möglichkeit einen Hausfriedensbruch verwirklicht zu haben erscheint mir abwegig. Da solltest du nichts befürchten müssen.
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Polizei anklagen? - von D-Nize - 14.05.2014, 01:33
[Kein Betreff] - von Mephisto - 14.05.2014, 09:53
[Kein Betreff] - von D-Nize - 14.05.2014, 10:08
[Kein Betreff] - von Slider-316 - 14.05.2014, 10:22
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[Kein Betreff] - von Swifty - 15.05.2014, 23:55
[Kein Betreff] - von DarkSavier - 24.05.2014, 01:17

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