24.05.2014, 01:17
Nun, der Eigentümer (nicht Besitzer) ist prinzipiell berechtigt, sein Eigentum zu verteidigen. Auch im Auftrag. Ist nun öffentlicher Grund betroffen, bleiben dir die Bürgerrechte. Wenn dann aber die Polizei eine Anweisung erteilt, hast du diese zu befolgen. Fazit - du warst bei weitem nicht in der Lage die Situation zu erkennen. Sagt der Beauftragte des Eigentümers "hier kommst du nicht rein", hast du dies vorbehaltlos zu akzeptieren. Fängst du an zu diskutieren, ist schon der Tatbestand der Belästigung gegeben.
