14.02.2016, 17:49
Mir persönlich sind da zwei Kriterien aus der Rechtsprechung bekannt, die man relativ leicht für sich abprüfen kann. Natürlich ist das nicht bindend, gibt aber eine ungefähre Orientierung.
1) Verkauft man viele Exemplare des gleichen Artikels? (dann hat man ein Gewerbe)
2) Verkauft man in einem Zeitraum von sagen wir einmal 4-6 Wochen durchschnittlich 10-20 Artikel? (dann handelt man auch gewerblich)
Alles dazwischen ist natürlich Auslegungssache und kommt auf den Einzelfall an.
Ein Gewerbe anzumelden, gerade ein EBAY Gewerbe, ist nach meinen Informationen relativ günstig. Du kannst dich einfach beim Gewerbeamt anmelden und die Bearbeitungsgebühr für diesen Vorgang ist relativ gering.
Interessanter sind die Voraussetzungen, die du danach als gewerblich Tätiger erfüllen musst. Rechnungsnummern, AGBs, etc pp.
Außerdem kommen auf dich als Gewerblicher Unternehmer eine ganze Reihe neuer Rechte und Pflichten dazu, die du als Verbraucherverkäufer erst einmal nicht hast.
Also wenn es in deinem Fall nicht ganz so notwendig ist, das anzumelden, würde ich das eher nicht machen. Denn ich glaube dann lohnt sich der Aufwand nicht (und ich würde sagen, es ist eher Aufwand, als Kosten). Die Bürokratie sollte man da insgesamt wohl nicht unterschätzen.
Grüße
Light
1) Verkauft man viele Exemplare des gleichen Artikels? (dann hat man ein Gewerbe)
2) Verkauft man in einem Zeitraum von sagen wir einmal 4-6 Wochen durchschnittlich 10-20 Artikel? (dann handelt man auch gewerblich)
Alles dazwischen ist natürlich Auslegungssache und kommt auf den Einzelfall an.
Ein Gewerbe anzumelden, gerade ein EBAY Gewerbe, ist nach meinen Informationen relativ günstig. Du kannst dich einfach beim Gewerbeamt anmelden und die Bearbeitungsgebühr für diesen Vorgang ist relativ gering.
Interessanter sind die Voraussetzungen, die du danach als gewerblich Tätiger erfüllen musst. Rechnungsnummern, AGBs, etc pp.
Außerdem kommen auf dich als Gewerblicher Unternehmer eine ganze Reihe neuer Rechte und Pflichten dazu, die du als Verbraucherverkäufer erst einmal nicht hast.
Also wenn es in deinem Fall nicht ganz so notwendig ist, das anzumelden, würde ich das eher nicht machen. Denn ich glaube dann lohnt sich der Aufwand nicht (und ich würde sagen, es ist eher Aufwand, als Kosten). Die Bürokratie sollte man da insgesamt wohl nicht unterschätzen.
Grüße
Light
