07.05.2017, 10:48
DDRMaulwurf,'http://www.peoplesboard.de/pboard/index.php?thread/29669-wer-hat-kennt-den-film/&postID=475994#post475994' schrieb:Es war lediglich der Hinweis, dass es sie gibt. Das es nicht ganz koscher ist, sollte jedem bekannt sein.Siehe Link. Dass sich die Rechtslage diesbezüglich langsam verändert, ist eine neue Entwicklung, das kann nicht jeder wissen. Früher konnte man sagen, dass man beim Strömen rechtlich nicht belangt werden kann, da nichts dauerhaft gespeichert wird. Jetzt gibt es aber durch den Europäischen Gerichtshof ein erstes wegweisendes Urteil, das den Abmahnanwälten Tür und Tor öffnet. Zwar ging es hier noch um einen ganz speziellen Fall bezüglich der Nutzung einer Software, die illegales Media Streaming erleichtert, die grundsätzliche Begründung des Urteils könnte aber auf alles übertragen werden, bei dem der Nutzer Gewissheit hat, dass es nicht legal ins Netz gestellt wurde. Dementsprechend ist jetzt mehr Vorsicht geboten, das gilt natürlich auch für Seiten, die Wrestlingshows anbieten.
