15.12.2003, 21:51
Zitat:Original von Nefercheperur
Zitat:Original von WWFFBagwellIch weiss nicht wie man das bei euch regelt.Wenn ich mit einem ein Problem habe dann wird das geklaert.Beleidigung?Gibts sowas? und Koeperverletzung? Klar habe ich mich schon mit jemandem gepruegelt,das beruhte aber auf gegenseitigkeit.Und das klaeren wir hier wie Maenner,da wird nicht zur Polizei gerannt.Wenn man eine auf die schnauze bekommt mein Gott dann passiert das halt,gleichzeitig natuerlich auch andersrum,das ist nicht strafbar wenn es im gegenseitigen einvernehmen geschieht,und hinterher trinkt man halt einen zusammen.Habe noch nie gehoert das jemand zur Polizei gerannt ist.
aber mal Ehrlich Nef, du wirst doch schon mal ausfallend geworden sein, ja auch im Spaß ist sowas Beleidigung was im übertragenen Sinne (zumindest in D-Land) als Körperverltzung gilt und auch Kleinigkeiten.
@Nef: Da muss ich Bagwell aber recht geben. Denn, wenn das ''Opfer'' den ''Angreifer'' wirklich anzeigt, kann man den Angreifer wegen Körperverletzung bestrafen. Denn er hat ja eine Straftat begannen, in dem er einen anderen geschlagen hat. In der Realität macht das natürlich keiner, wenn das im Spaß passiert. Aber rein theoretisch gesehen, wäre es möglich. :=:
@Bagwell: Bei Deinem Beispiel mit den Kindern funktioniert das mit dem Anzeigen aber nicht, da Kinder unter 14 Jahren noch strafunfähig sind.
