16.01.2004, 23:09
Zitat:Original von RDLANochmal
Nach dem Urteil aber eben nicht. Vorerst ist es also in Ordnung. Was noch ist, wird sich zeigen.
Es ist kein betrug.Klar schuetzt unwissenheit vor Strafe nicht,nur stellt es keinen Betrug da was geschehen ist.
Und der Text oben ist eben nicht korrekt wie ich oben erklaerte
.Die Bars wurden in erster Instanz verurteilt und fuer schuldig gesprochen,aber nicht wegen betrug sondern wegen Lizenz missachtung und missbrauch .Also ist der vorwurf von Betrug schonmal rechtlich nicht korrekt.Zudem heisst ein Urteil nicht das man schuldig ist!
