16.01.2004, 23:14
das bestreitet hier keiner,rein rechtlich ist man schuldig,allerdings des Lizenzmissbrauchs und nicht des betrugs.Vondem her ist die Ueberschrift nicht korrekt.Nur muss das nicht zwangslaeufig der fall sein.Und kurz vor dem betrug ist man trotzdem nicht,da Betrug das vorsaetzliche handeln und wissen vorraussetzt was hier nicht der Fall war,und auch nicht verurteilt wurde.
