17.01.2004, 15:43
Zitat:Original von RDLADamit waeren wir wieder beim thema "vermutungen ohne fakten".Und klar kann das moeglich sein,muss aber nicht.
Nur kann man das absichtliche Nichtbeachten von Lizenzen durchaus als Betrug werten, da man wissentlich etwas nicht genehmigtes macht. Das erfüllt durchaus den Tatbestand des Betrugs. Nur lautet eben das Urteil nicht so.
Aber im Eroeffnungsposting bzw der Ueberschrift kommt es so rueber als waere es FAKT als waeren die Canadischen bars alle betrueger.Im uebrigen gehoeren die 37 Bars alle einer einzigen Kette an,naemlich den Sportsbars.
Zitat:Ist das nun nicht auch so, dass du dich plötzlich af den Urteilsspruch stützt, den du zu Beginn noch abgelehnt hast?![]()
Nein ich beziehe mich auf die Anklage,und das MUSS man auch.Da die Anklage immer Lizenzvergehen lautete und nie betrug.Deshalb ist das ein unterschied.
