08.02.2005, 02:04
-Brock Lesnar verklagte heute World Wrestling Entertainment. In der Klage geht es darum das WWE, Brock Lesnar untersagt im Pro Wrestling und MMA anzutretten, und zwar nicht nur in den USA, sondern auf der ganzen Welt. Diese Non Compete Klausel zaehlte bis zum 30 June 2010! Brock Lesnar duerfte also solange nicht antretten im Pro Wrestling und MMA bis sein urspruenglicher Vertrag mit WWE ausgelaufen waere.
WWE habe Lesnar im Maerz 2004 nur aus seinem Vertrag lassen wenn er unterschreibt das er nicht fuer diesen zeitraum im MMA und Pro Wrestling antritt. Als Lesnar im December 2004 WWE kontaktierte ueber eine moegliche Rueckkehr, unterbreitete WWE ihm einen Vertrag der der meinung von Lesnar nicht angemessen war. Lesnar beruft sich nun in seiner Klage darauf das WWE ihm die moeglichkeit nimmt seinen Lebensunterhalt zu verdienen, mit dem was er moechte. Ironischerweisse verklagte auch Sable, die derzeitige Freundin von Brock Lesnar die WWE auf $110 Millionen als sie die WWE verliess. Sollten weitere Details zu der Klage von Brock Lesnar gegen WWE bekannt werden, werdet ihr sie natuerlich hier erfahren. Aufgrund der Klage sollte man also nicht damit rechnen das Brock Lesnar bald bei WWE zusehen sein wird.
WWE habe Lesnar im Maerz 2004 nur aus seinem Vertrag lassen wenn er unterschreibt das er nicht fuer diesen zeitraum im MMA und Pro Wrestling antritt. Als Lesnar im December 2004 WWE kontaktierte ueber eine moegliche Rueckkehr, unterbreitete WWE ihm einen Vertrag der der meinung von Lesnar nicht angemessen war. Lesnar beruft sich nun in seiner Klage darauf das WWE ihm die moeglichkeit nimmt seinen Lebensunterhalt zu verdienen, mit dem was er moechte. Ironischerweisse verklagte auch Sable, die derzeitige Freundin von Brock Lesnar die WWE auf $110 Millionen als sie die WWE verliess. Sollten weitere Details zu der Klage von Brock Lesnar gegen WWE bekannt werden, werdet ihr sie natuerlich hier erfahren. Aufgrund der Klage sollte man also nicht damit rechnen das Brock Lesnar bald bei WWE zusehen sein wird.
