12.04.2005, 20:25
Der Bundesrat gehört zu den Staatsorganen und vertritt die Interessen der einzelnen Bundesländer. Er besteht aus Mitgliedern der Regierungen der einzelnen Bundesländern, die von den Bundesländern gewählt werden. Jedes Bundesland hat mindestens drei Stimmen. Die Stimmenzahl hängt von der Anzahl der Einwohnern der jeweiligen Bundesländern ab. So haben Bundesländer mit mehr als zwei Millionen Einwohnern vier Stimmen, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben wierderum fünf, während Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen haben etc. Jedes Bundesland kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat.
