04.07.2007, 16:38
Herrlich - sehr gut gemacht Zar...
Aber ich möchte meine Hasstiraden dann auch mal gleich starten...
Ich kann mich meinem Vorredner Herrn DiViNo nur anschliessen...
Ich werde den Tag, es war der 03.07.2007 wohl nie vergessen als in einer kurzen Diskussion über die Platzierung dieses Vereins, dessen-Name-nicht-genannt-werden-darf, sich dieser wunderbare Club zusammenschloss.
Es war ganz sicher einer meiner Geistreichen Tage und wohl auch einer von Adios, den sonst kommt man nicht auf sowas, was eigentlich längst überfällig war.
Und wie die unglaublich wachsende Beteiligung an weiteren Mitgliedern zeigt, stehen wir mit unserer Meinung nicht allein.
So war ich dann heute, in Absprache mit anderen Mitgliedern, gleich beim unserem Zuständigen Finanzamt und habe darum gebeten das unserer Verein als GEMEINNÜTZIG eingestuft wurde. Gleich als ich der netten Dame gegenüber erklärte worum es eigentlich geht, rief diese Ihren Chef. Sie hatte es von Anfang an richtig eingestuft, dass ist eine Sache, die nach ganz oben muss!
Der Herr bestätigte Uns auch gleich in unserem Vorhaben und bestätigte uns hiermit die GEMEINNÜTZIGKEIT. Er ist ebenfalls der Meinung das dies dringend Zeit wurde.
Es handelt sich beim Verein dessen-Name-nicht-genannt-werden-darf, um einen Verein ohne Ehre, ohne richtige Tradition, einen total leblosen und langweiligen Verein, dessen Spieler nur Söldner sind.
Als ich dort fertig war und in mein Auto stieg, merkte ich das ich noch längst nicht alles für heute getan haben konnte. Ich griff zu meinem Handy und machte für Morgen einen Termin bei der Zeitung. Es muss endlich auch an die Breite Öffentlichkeit. Liebe Mitglieder des Clubs, ich glaube dies sieht jeder so!
Als ich diesen Termin gemacht hatte und zu Hause ankam wurde es Zeit die erste Satzung des Vereins zu schreiben.
Diese lautet wie folgt:
Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz,
Der Verein führt den Namen "Anti-Wolfsburg-Club". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name
Anti-Wolfsburg-Club e.V. (e.V. = eingetragener Verein)
Der Verein hat seinen Sitz im People Board.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über den VfL Wolfsburg zu informieren.
Ausdrücklich grenzt sich der Verein gegenüber den Fans, Spielern und Vorstand des VfL Wolfsburg, mit deren Geschäftspraktiken und Auslegung der Philosophie von Fussball und Vereinsleben ab.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch
Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen im People Board.
Erstellung und Herausgabe eigener Publikationen.
Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher Zielsetzung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
ordentlichen Mitgliedern.
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede vollgeschäftsfähige, natürliche oder juristische Person aus dem In- und Ausland werden, die kein Mitglied, Fan, Spieler des VfL Wolfsburg ist.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Eintrag mit der bitte um Aufnahme im Buli Thread.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Fanfreundschaften mit Anhängern des VfL Wolfsburg
oder Tod.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder müssen ausdrücken wie sehr Sie den VfL Wolfsburg verachten.
Die Satzung darf durch Ihre Mitglieder selbstverständlich erweitert werden.
Desweiteren habe ich die ersten Mittel des Finanzamtes dazu verwendet einen Herrn zu beauftragen der uns eine Siq speziell für diesen Club anschaffen wird.
Liebe Clubmitglieder, auf gehts - es gibt viel zu tun!
Aber ich möchte meine Hasstiraden dann auch mal gleich starten...
Ich kann mich meinem Vorredner Herrn DiViNo nur anschliessen...
Ich werde den Tag, es war der 03.07.2007 wohl nie vergessen als in einer kurzen Diskussion über die Platzierung dieses Vereins, dessen-Name-nicht-genannt-werden-darf, sich dieser wunderbare Club zusammenschloss.
Es war ganz sicher einer meiner Geistreichen Tage und wohl auch einer von Adios, den sonst kommt man nicht auf sowas, was eigentlich längst überfällig war.
Und wie die unglaublich wachsende Beteiligung an weiteren Mitgliedern zeigt, stehen wir mit unserer Meinung nicht allein.
So war ich dann heute, in Absprache mit anderen Mitgliedern, gleich beim unserem Zuständigen Finanzamt und habe darum gebeten das unserer Verein als GEMEINNÜTZIG eingestuft wurde. Gleich als ich der netten Dame gegenüber erklärte worum es eigentlich geht, rief diese Ihren Chef. Sie hatte es von Anfang an richtig eingestuft, dass ist eine Sache, die nach ganz oben muss!
Der Herr bestätigte Uns auch gleich in unserem Vorhaben und bestätigte uns hiermit die GEMEINNÜTZIGKEIT. Er ist ebenfalls der Meinung das dies dringend Zeit wurde.
Es handelt sich beim Verein dessen-Name-nicht-genannt-werden-darf, um einen Verein ohne Ehre, ohne richtige Tradition, einen total leblosen und langweiligen Verein, dessen Spieler nur Söldner sind.
Als ich dort fertig war und in mein Auto stieg, merkte ich das ich noch längst nicht alles für heute getan haben konnte. Ich griff zu meinem Handy und machte für Morgen einen Termin bei der Zeitung. Es muss endlich auch an die Breite Öffentlichkeit. Liebe Mitglieder des Clubs, ich glaube dies sieht jeder so!
Als ich diesen Termin gemacht hatte und zu Hause ankam wurde es Zeit die erste Satzung des Vereins zu schreiben.
Diese lautet wie folgt:
Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz,
Der Verein führt den Namen "Anti-Wolfsburg-Club". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name
Anti-Wolfsburg-Club e.V. (e.V. = eingetragener Verein)
Der Verein hat seinen Sitz im People Board.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über den VfL Wolfsburg zu informieren.
Ausdrücklich grenzt sich der Verein gegenüber den Fans, Spielern und Vorstand des VfL Wolfsburg, mit deren Geschäftspraktiken und Auslegung der Philosophie von Fussball und Vereinsleben ab.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch
Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen im People Board.
Erstellung und Herausgabe eigener Publikationen.
Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher Zielsetzung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
ordentlichen Mitgliedern.
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede vollgeschäftsfähige, natürliche oder juristische Person aus dem In- und Ausland werden, die kein Mitglied, Fan, Spieler des VfL Wolfsburg ist.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Eintrag mit der bitte um Aufnahme im Buli Thread.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Fanfreundschaften mit Anhängern des VfL Wolfsburg
oder Tod.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder müssen ausdrücken wie sehr Sie den VfL Wolfsburg verachten.
Die Satzung darf durch Ihre Mitglieder selbstverständlich erweitert werden.
Desweiteren habe ich die ersten Mittel des Finanzamtes dazu verwendet einen Herrn zu beauftragen der uns eine Siq speziell für diesen Club anschaffen wird.
Liebe Clubmitglieder, auf gehts - es gibt viel zu tun!