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Prozess gegen U-Bahn-Schläger von München beginnt
#31
Gerechte Strafe für die beiden, ist sogar zuwenig meiner Meinung nach, Abschieben sollte man die beiden auch.
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#32
Zitat:Original von DAZsound
Gerechte Strafe für die beiden, ist sogar zuwenig meiner Meinung nach, Abschieben sollte man die beiden auch.

Sehe ich genauso. Es wurden schon Menschen für weniger abgeschoben, was in dem Falle absolut zulässig und notwendig gewesen wäre. Wer sich so verhält sollte kein Gastrecht hier geniessen dürfen.
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#33
Meiner Meinung nach definitiv zu wenig dafür das sie einen Menschen grundlos beinahe umgebracht.Wobei ich nicht sagen möchte das es für sowas einen Grund gibt.

Jedenfalls kann es nicht sein das die beiden Täter mir Ende 20 bwz. Anfang 30 wieder aus dem gefängsnis kommen und dann den Rest ihres Llebens noch hier verbringen dürfen,während das Opfer den Rest seines lebens unter den Spätfolgen zu leiden hat.
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#34
Nun, bei dem Griechen geht es vom Gesetzgeber ja eigentlich nicht höher, da er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, was mit 18 Jahren üblich ist. Da ist die Höchststrafe 10 Jahre und das für Mord. Daher ist das so gesehen gerechtfertigt, zumal man ihn auch nach den acht Jahren noch in Sicherheitsverwahrung nehmen kann.
Was die 10 Jahre für den Haupttäter angeht denke ich, dass das so halbwegs in Ordnung geht. 12 Jahre hätten es ebenso getan, allerdings kann ich die Verteidiger verstehen, die bei ihm auch Jugendstrafrecht anwenden wollten, schließlich war er zur Tatzeit noch 20, da kann man es noch anwenden. Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass die Verteidiger dem Rentner den schwarzen Peter zuschieben wollten und scheinbar Zeugen laden wollten, die rassistische Äußerungen des Opfers hätten bestätigen können. Da muss ich mir echt an den Kopf fassen.
Gut, dass ich nicht mehr Jura studiere.
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#35
Die Strafzeit ist eher zu kurz, unabhängig davon, dass ich das nicht als Mord, sondern als Totschlag bewerte.


Wieso antwortet eigentlich keiner der Abschiebefreunde auf meine Grundgesetzartikel?
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#36
Zitat:Original von Pauleta
Die Strafzeit ist eher zu kurz, unabhängig davon, dass ich das nicht als Mord, sondern als Totschlag bewerte.


Wieso antwortet eigentlich keiner der Abschiebefreunde auf meine Grundgesetzartikel?
Ist kein Totschlag, da hier § 211 2 gilt: "Mörder ist, wer (...) heimtückisch oder grausam (...) einen Menschen tötet."

Zum Grundgesetzt: Glaubst du, dass zwei Deutsche eine geringere Strafe bekommen hätten? Abschiebung ist keine Strafe in dem Sinne sondern eine Beendigung der Aufenthaltserlaubnis. Man hat ihm erlaubt sich hier aufzuhalten und er hat sich nicht an die Gesetze des Rechtsstaates gehalten, warum sollte man es ihm also weiter erlauben vom Grundsatz her. Wenn er zu dämlich/stolz/faul/wasauchimmer war, sich nen Pass zu besorgen, soll er lieber keine Rentner zusammenschlagen.
Außerdem wird ihm bei einer Abschiebung im Normalfall sogar ein Teil seiner Strafe erlassen.
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#37
Ich find die Strafzeit zu wenig.

Nichdestotrotz sollten die beiden nach dem Absitzen der Strafe abgeschoben werden. Keine Sicherheitsverwahrung oder so, weil das ehrlich gesagt nur dem Staat auf der Tasche liegen ist.

Wie im Post zuvor gesagt: Ihnen wurde erlaubt hier zu sein und damit verlangt, nach unseren Regeln/Gesetzen zu spielen. Wurde nicht gemacht, also Strafe und dann nicht über Los, sondern über die Grenze.

Ich seh es ehrlich gesagt schon so streng, weil man sich im Ausland von unserer Seite aus auch nicht so aufführen darf. Da sind die Strafen noch strenger, wie wir jüngst erlebt haben.

Hab gegen keinen Ausländer etwas, der nach Deutschland will und hier sein Leben und seine Arbeit verbringen will. Hab genug solcher Freunde. Aber jeder hat nach den Regeln des Landes zu spielen. Wer das nicht tut, dem solle auch Einhalt geboten werden.
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#38
Aber ist Mord nicht immer an die Planung gebunden?

Ausweisung wird hier und überall sonst als Strafe verwendet und aufgefasst! Und es ist eine Strafe, wenn man bedenkt, wie es in fast allen ländern zu geht! Und da man Ausweisung als Strafe sieht, werden die "Ausländer" aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt...!(siehe Grundgesetz)
Speziell Absatz eins greift hier noch mehr! inwieweit ist Gleichheit vor dem Gesetz gegeben, wenn die einen anders als die anderen behandelt werden vom gesetz aufgrund ihrer Herkunft?
Und das miut dem Pass sit nicht so einfach, wie du es dir vllt vorstellst! Einen Deutschen Pass beantragt man nicht einfach so, sonst gäbe es keine Asylheime.
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#39
Zitat:Original von Pauleta
Aber ist Mord nicht immer an die Planung gebunden?
Das ist eines von vielen Mordmerkmalen wie z.B. niedere Beweggründe, Befriedigung des Geschlchtstriebs, Habgier, usw.
Hier greift "grausam" als Mordmerkmal, weil der Mord unter Zufügung von besondere Qualen und unter gefühlloser unbarmherziger Gesinnung geschehen wäre.


Zitat:Original von Pauleta
Ausweisung wird hier und überall sonst als Strafe verwendet und aufgefasst! Und es ist eine Strafe, wenn man bedenkt, wie es in fast allen ländern zu geht! Und da man Ausweisung als Strafe sieht, werden die "Ausländer" aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt...!(siehe Grundgesetz)
Speziell Absatz eins greift hier noch mehr! inwieweit ist Gleichheit vor dem Gesetz gegeben, wenn die einen anders als die anderen behandelt werden vom gesetz aufgrund ihrer Herkunft?
Und das miut dem Pass sit nicht so einfach, wie du es dir vllt vorstellst! Einen Deutschen Pass beantragt man nicht einfach so, sonst gäbe es keine Asylheime.
Ausweisung gibts im Strafgesetzbuch nicht mal, also kann es von Rechtswegen her auch nicht als Strafe deklariert werden (wobei ich hier bewusst die zivilrechtlichen Folgen ausklammere).
Unfair wäre es, wenn die beiden in ihrer "Heimat" noch einmal für die selbe Tat verknackt würden.

So gesehen hast du insoweit Recht, dass die Sache für den Täter noch nicht gegessen ist, allerdings kann man erstens einen Deutschen nicht ausweisen, zweitens sehe ich eine angestrebte Integration der beiden als komplett fehlgeschlagen und drittens haben sie ihre Feindseligkeiten dem deutschen Volk gegenüber offen zur Schau gestellt, sodass es von meiner Seite dahingehend kein Mitleid gibt.

Der Haupttäter der beiden ist übrigens ein in München geborener Türke. Einfacher bekommt man die Staatsbrürgerschaft nicht hinterhergeworfen.

Das zum Thema Reue und Entschuldigungen:

[Bild: http://www.faz.net/m/%7B868D8772-070B-47...icture.jpg]
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#40
Eine bekannte wurde 2003 von Deutschland abgeschoben, nur weil sie nicht arbeiten gehen wollte und die Angebote vom Arbeitsamt abgeschlagen hat, sie ist mit 10 Jahren nach Deutschland gekommen hat hier ihr Realabschluss gemacht und eine Ausbildung und mit 32 J. wurde sie abgeschoben.

Ich finde es einfach nicht ok, das ausländische Drogendealer, Gewalttäter usw... meistens wie in dem Fall vom Münchner U - Bahn einfach so "nur" mit Gefängnissstrafe davon kommen und nicht abgeschoben werden, der Türke war ja sowieso schon Polizei bekannt.
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