28.01.2010, 22:13
Zitat:Original von schnittberichte.com
Internetseiten demnächst mit Alterskennzeichnung?
Der Jugendschutz ist stets ein kontroverses Diskussionsfeld in Deutschland. Aktuell gibt es einen Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dieser sieht vor, dass der strenge deutsche Jugendmedienschutz auch auf das Internet übertragen wird. Es wird dafür plädiert, dass Internetseiten, welche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote beinhalten, mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Wie auch im Bereich der Filme und Videospielen mit den Freigaben von "ab 0" bis "ab 18". Ohne Altereinschränkungen (also "ab 0") sollen lediglich Angebote gekennzeichnet werden, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind. Durch technische oder sonstige Mittel soll der Betreiber eines betroffenen Angebotes dazu verpflichtet werden, dass die Warnehmung der Inhalte durch die betroffene Altersgruppe unmöglich macht bzw. es erschwert wird. Beispielsweise kann dies durch eine Art "Sendezeitbeschränkung" erfolgen, in der Angebote ab 16 Jahren nur zwischen 22h und 6h abgerufen werden können. Ausnahmen von dieser Regelung sollen Nachrichten oder Seiten mit politischen Themen, ähnlich wie bereits im Fernsehen. Neben der Einführung der Altersbeschränkungen soll auch §3 des des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags überarbeitet werden. In diesem werden die juristischen und natürlichen Personen definiert, welche die Inhalte zur Verfügung stellen. Im Grund der Betreiber des Angebots. Bei dieser Neufassung sollen auch die Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese auch ausländische Seiten sperren, welche nicht den deutschen Vorgaben entsprechen. Dass diese Überarbeitung auf herbe Kritik stößt, dürfe nicht überraschend sein und man sieht bereits Zensurmaßnahmen die mit China vergleichbar wären.
Ich hoffe das ist so okay, wenn nicht löscht das und ich mache eine Zusammenfassung...
Was denkt ihr? Ist das Angebracht?