![]() |
|
Fristlose Kündigung - Druckversion +- Peoplesboard.de (https://www.peoplesboard.de/pboard2) +-- Forum: Community (https://www.peoplesboard.de/pboard2/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Dies und Das (https://www.peoplesboard.de/pboard2/forumdisplay.php?fid=11) +--- Thema: Fristlose Kündigung (/showthread.php?tid=25801) |
- Adios - 25.06.2013 Zitat:Original von Light Ich bin seit 5 1/2 Jahren bei diesem Betrieb. 3/4 davon allerdings Befristet, wird aber dennoch angerechnet werden oder? Ich hab es ja an anderen Mitarbeiter gesehen die gekündigt haben, die mussten bis die Frist abgelaufen ist bleiben... Wenn ich meine Kündigung abgebe, dann sage ich das ich am liebsten sofort gehen möchte. Ich weiß die Antwort, doch wenn ich anfüge das ich mich dann die restlichen 8 Wochen krankschreiben lasse, haben sie ja auch nix mehr von mir... Evtl bringt das etwas - The Russian Zar - 25.06.2013 Wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen. Die können vor dem Arbeitsgericht enden und ob du das willst, ist halt die Frage... - Light - 25.06.2013 Du bist über 5 Jahre, das heißt du hast schon einmal 2 Monate Kündigungsfrist per Gesetz. Dies kann allerdings in Arbeitsvertrag und/oder Tarfivertrag noch ersetzt werden (soll heißen verlängert). Ohne Kenntnis dieser Quellen kann dir niemand etwas definitives sagen. Etwas weitergehende Recherche hat ergeben: Es ist schwierig da raus zu kommen. Es gibt auch noch ein paar Spezialfälle, die beachtet werden sollten. Ich zähle jetzt einfach noch mal alle Möglichkeiten auf, die ich sehe. 1) Aufhebungsvertrag/Verkürzung der Kündigungsfrist Dies setzt natürlich eine Einigung der Parteien voraus und sollte wohl am ehesten angestrebt werden. 2) Man geht einfach Grundsätzlich kannst du dies tun, du solltest aber im Arbeitsvertrag nachschauen, ob es für einen solchen Fall eine Geldstraferegelung gibt. Es kann hier allerdings genauso gut sein, dass diese Regelungen vor Änderung der Rechtslage von vor ein paar Jahren getroffen wurden und per Gesetz unwirksam, also nichtig geworden sind. In diesem Fall würde trotz der Klausel keine Zahlung auf dich zukommen, das würdest du aber sich über einen Anwalt klären müssen. 2.1) Regress bei Wechsel in ein Konkurrenzunternehmen Dies kann man sehr gut mit der No Compete Klausel der WWE vergleichen, nach der ein Wrestler nicht antreten darf, nachdem er gekündigt wurde. Zumindest während deine eigentliche Kündigungsfrist noch läuft könnte dein Arbeitgeber mittels einer Unterlassungsverfügung verhindern, dass du bei einem unmittelbaren Konkurrenzen vor Ablauf der Kündigungsfrist arbeitest. Du lässt dich feuern Verbunden mit ungebührlichen Verhalten entweder deinerseits oder Seitens deines Arbeitgebers kommst du auch raus. In der Hinischt hatte ich ja oben schon einiges geschrieben. - Adios - 26.06.2013 Ich hab mich erkundigt, sind 2 Monate die ich warten muss/müsste... Punkt 1 wird nicht zutreffen. Am ehesten würde mir Punkt 2 zusagen, da 2.1 nicht zutrifft da ich in eine andere Branche wechseln werde... Ich könnte also einfach sagen, okay das wars für mich ich wünsch euch was und müsste mit keinen größeren Schwierigkeiten rechnen? - TheRaven666 - 26.06.2013 Zitat:Original von Adios Nicht gänzlich unwahrscheinlich. Wäre ich an deiner Stelle, würde ich mir hierfür jedoch einen fundierten Rechtsbeistand zur Seite holen. Wir können hier maximal nur Mutmaßungen anstellen. - Adios - 26.06.2013 Zitat:Original von TheRaven666 Jup, das werde ich machen... Hab keine Lust das ich dann mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen muss - DarkSavier - 28.06.2013 Zitat:Original von Light Im vorliegenden Fall - 3/4 befristet - wird das wohl kaum zur Rechnung kommen. Gibt ja einen Unterschied ob am Stück beschäftigt, oder (was befristet bedeutet) immer nur kurzzeitig. Zwar versprechen Anwälte immer das blaue vom Himmel, aber die Rechtssprechung ist zu 80% gegenteilig. Man kann Glück haben, aber ich wäre da vorsichtig. Gegeben ist es auf jeden Fall nicht. Und nebenbei...zu 2.1 - Adios ist doch kein Millionenverdiener. Sein Abgang wird das Unternehmen locker verkraften, gibt genug die nachrücken. Wahrscheinlich billiger, wenn ich die befristeten Verträge bedenke. ;) Aber mal ernsthaft - wie blauäugig gehst du an den Arbeitswechsel? Das muss geplant sein, ähnlich dem Wohnungswechsel. Da gehst auch nicht spontan von Wohnung zu Wohnung. Aber aus knapp 18 Jahren Arbeitserfahrung lass dir gesagt sein - wenn du exzessiv deine Rechte als Arbeitnehmer wahrnimmst, dann bist du schneller aus dem Unternehmen als du glaubst. Und gerade das pochen auf Gespräche nervt ungemein. ;) - Light - 28.06.2013 Die hatte die 3/4 jetzt also Dreivierteljahr interpretiert und nicht als 3/4 von "fast 5 Jahren" ... Dann war das natürlich mein Fehler, wenn ich das falsch verstanden hab ^^ Mit dem Rest deines Satzes kann ich leider nicht so viel anfangen. Was versprechen Anwälte? Eine lange Frist? Oder das man locker rauskommt? - UFC-Fan - 28.06.2013 Zitat:Original von Adios - Arbeitsvertrag genau durchlesen und checken was da drinnen steht (das wichtigste). - normalerweise hast du dein Servus unter einen Vertrag gesetzt in dem drinnen steht, dass du 2 Monate Kündigungsfrist hast. Neue Arbeitsstelle ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Was ist zu tun: Offen das Gespräch bei deinem Vorgesetzten suchen, Resturlaub beantragen, um vorzeitige Entlassung bitten, wenn das nicht geht unbezahlten Urlaub beantragen. Hat deine Firma Betriebsrat? Dann mit denen auch vorher auch noch reden. Welches Interesse hat ein Unternehmen daran jemanden noch 2-3 Monate zwangsmäßig zu beschäftigen, wenn dieser schnellstmöglichst weg will und unbezahlten Urlaub will? Wenn diese ganzen o.g. Dinge nicht fruchten, nach oben eskalieren etc. allein wenn du penetrant genug bist bei irgendwelchen Chefs, wird das ganz schnell gehen. Wenn das wirklich so Arschlöcher sind und auf ihrem Recht bestehen wirste die 2 Monate noch arbeiten müssen, aber da kannste dann schwer Dienst nach Vorschrift machen. Was nicht geht: - Einfach krank machen (am besten ohne Attest) - Einfach der Arbeitsstelle fernbleiben - Nicht formgerecht kündigen, d.h. alles schön offiziell mit Brief per Einschreiben etc. - Wegen dem Thema jetzt zu nem Anwalt zu gehen halt ich überflüssig. In einem normalen Unternehmen, kann man sich meistens so einigen das alles am Ende für beide Parteien passt. Wtf warum sollten, die dir Steine in den Weg legen, wenn du weg willst? Im Prinzip gibt es ja Kündigungsfristen, damit die Firma und du selbst eine Übergangsphase haben. Stell dir vor du hast nen Laden, und jemand betreut dort eine wichtige Abteilung und hat Wissen, das nur er hat. Und weil er plötzlich keinen Bock mehr hat ist er von heute auf morgen weg und nicht mehr erreichbar. Und bei dir bricht die Hölle los. Deswegen gibts sowas wie Kündigungsfristen, damit der Arbeitgeber die möglichkeit hat sowas zu regeln und den Abgang eines Mitarbeiters zu verwalten. Das gilt auch für deinen Fall, deswegen s. oben mit Vorgesetzten reden und das thema offen ansprechen. - Adios - 28.06.2013 Ich bin ja kein Vorgesetzter o.ä sondern ein stinknormaler Mitarbeiter... Wenn ich zum Doc gehe und sage ich kann aus gesundheitlichen Gründen keine Schichtarbeit mehr leisten, dann wäre das doch auch ein Grund um eine Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Ich hab dann einen Termin beim Personalchef, und versuche die Frist auf 4 Wochen zu drücken, dass wäre meiner Meinung nach ein fairer Kompromiss, denn hätte ich vor 7 Monaten gekündigt, würde die Frist ohnehin nur 4 Wochen betragen |