08.10.2006, 16:17
Zitat:Original von Doomtrain
Edit zum Grundgesetz der BRD (@ Pauleta):
Die Grundrechte
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person;...]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ...
1. Inwiefern verletzte ich deine Rechte??
Achso, dafür hast du den mit der Unversehrtheit gequotet! Ich verletze dein Reecht auf Körperliche Unversehrtheit!
Ja dann ist ja alles klar!
Da hast du aber leider irgendwie was falsch verstanden!
http://de.wikipedia.org/w/index.php?titl...d=13661364
