08.10.2006, 17:09
Zitat:Original von Pauleta
Auszug Wikipedia:
" Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten"
"Seinen strafrechtlichen Ausdruck findet es in den §§ 223-233 StGB. Die dort enthaltenen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit umfassen die Körperverletzung mit ihren verschiedenen Qualifikationsdelikten, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Beteiligung an einer Schlägerei."
Zitat:Gesundheit gehört ebenfalls zur körperlichen Unversehrtheit und wenn ein Raucher in Gegenwart eines Nichtrauchers raucht, schädigt er diese, und zwar sogar bewusst und ohne das Einverständnis des Nichtrauchers.
Also ich würd dir ja raten jeden Raucher in einer Kneipe wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Mord anzuzeigen!
Immerhin verletzt er dich, und will deinen Tod forcieren!![]()
Du siehst dich also völlig im Recht, was? Suchtausleben auf Kosten anderer ist natürlich eine ganz feine Art der Etikette.
Wer sich unbedingt die Gesundheit kaputtmachen, vor anderen cool dastehen oder irgendwelche Sorgen wegqualmen will, kann das ja tun... ABER, ich könnte Zustände kriegen, wenn sich diese Personen dann auch noch darüber aufregen, wenn Unbeteiligte keine Lust darauf haben, ebenfalls den blaugrauen Dunst in sich aufzusaugen.
