08.03.2016, 21:15
Das eine schließt das andere nicht unbedingt aus, würde ich sagen. Eine Affekthandlung ist doch eine Kurzschlussreaktion, die aus einem eh schon vorhandenen Erregungszustand auf einen äußeren Reiz erfolgen kann (nicht muss). Wer im Affekt handelt, handelt sehr unüberlegt, aber der Affekt kann sicher eine Richtung haben. Wenn die Drohgebärden der Reiz waren, dann erfüllt der Affekt durchaus auch eine Schutzfunktion.
